HartzIV - Aushilfstätigkeit nicht bezahlt

Hi @, angenommen, ein HartzIV-Empfänger nimmt eine 400€-Tätigkeit an (ordnungsgemäß beim Arbeitsamt gemeldet) und der Arbeitgeber bezahlt nicht. Müßte sich der Arbeitnehmer wegen der Nichtbezahlung an das Arbeitsamt wenden und was würde dieses gesetzt den Fall unternehmen? Danke und Gruß

Hallo

Zuständig ist das Arbeitsgericht.

Gruß,
LeoLo