folgender Sachverhalt: Eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 2 unverheirateten erwachsenen Personen bekommt nach Vorlage des tatsächlichen Verdienste nur noch einen Teil der Leistungen für Wohnkosten und Heizung von der ARGE. Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt keiner der beiden mehr. Ist es da nicht sinnvoller gleich bei der zuständigen Wohngeldstelle einen normalen Wohngeldantrag zu stellen und sich somit frei von der ARGE zu machen?
und Sachverhalt 2: Die ARGE will eine Überzahlung irgendwann im Bezug des Jahres 2008 festgestellt haben und behält zum Ausgleich die laufenden Wohnkosten ein.Ist nicht die Zahlung der Wohnkosten ein Recht, was unabhängig von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes behandelt werden muss?
Ist es da
nicht sinnvoller gleich bei der zuständigen Wohngeldstelle
einen normalen Wohngeldantrag zu stellen und sich somit frei
von der ARGE zu machen?
Was kann sinnvoller sein, als von der ARGE wegzukommen?
und Sachverhalt 2: Die ARGE will eine Überzahlung irgendwann
im Bezug des Jahres 2008 festgestellt haben und behält zum
Ausgleich die laufenden Wohnkosten ein. Ist nicht die Zahlung
der Wohnkosten ein Recht, was unabhängig von den Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes behandelt werden muss?
Da sollte man rasch (mittels Beratungskostenhilfe übers Amtsgericht) einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, der dann auch gleich mal prüft, ob - selbst wenn überzahlt wurde - die Überzahlung überhaupt zurückgefordert werden darf.