HartzIV und ALG 2 verfassungswidrig?

Die Regierung hat Hartz IV prüfen lassen. Das Ergebnis: Teile davon sind nicht verfassungskonform.
damit könnte ses sein, dass sämtliche ALG-2 Anträge null und nichtig sind.
Quelle:
http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml;jsess…

Was machen nun die Arbeitslosen, wenn sie kein Geld erhalten?
Finger heben?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Die Regierung hat Hartz IV prüfen lassen. Das Ergebnis: Teile
davon sind nicht verfassungskonform.
damit könnte ses sein, dass sämtliche ALG-2 Anträge null und
nichtig sind.
Quelle:
http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml;jsess…

Was machen nun die Arbeitslosen, wenn sie kein Geld erhalten?

übertreiben muß man’s ja nun auch nicht. Wenn Hartz IV nichtig ist, bleibt alles wie vorher und die Leute bekommen weiter ihr Geld, wie vorher. Die Ansprüche sind ja nicht aus dem Nichts entstanden, die gab es vorher auch schon. Was weg fallen könnte, sind Einschränkungen. …

Gruß, Rainer

hallo Rainer,
das ist schon klar… nur haben die Arbeitämter schon alles umgestellt.
Das war gemeint.
Grüße
Raimund

Hallo Peter,
Du bist ein richtiger Arsch mit Ohren!
Lies mal nach, von wem die Nachricht ist: Reutters.
Kannst du überhaupt lesen?
Raimund

Hallo.

Ihr tauscht ja wieder Freundlichkeiten aus…
Mittlerweile hat es sich jedenfalls herumgesprochen, dass einige HartzIV-Gesetze mit dem Grundgesetz nicht konform gehen. Da ist das Medium zur Verbreitung solcher Nachrichten doch völlig sekundär…
Um hier ein genaueres Bild zeichnen zu können sollte man sich eher selbst um Einsicht in das GG und die HartzIV Gesetze kümmern.

Aber es is halt leichter etwas zu kritisieren als etwas zu verbessern

mfg M.L.