Huhu
Man nehme an, man wäre HartzIV-Empfänger und würde in einer Wohnung wohnen, die zwar fristlosgekündigt wurde, aber bei einem Vergleich rauskam, man dürfe noch bis Mitte des Jahres drin wohnen. Als HartzIV-Empfänger bekommt man „eigentlich“ Wohngeld, damit man seine Wohnung bezahlen kann. Was passiert, wenn man dieses nicht tut? Sprich dem Vermieter, weil man ja eh Mitte des Jahres raus muss, erst nur einen sehr kleinen anteilig der Miete zahlt (nur 60 Euro anstatt 450 Euro, ohne Nebenkosten) und dann gar nicht mehr. Könnte der Vermieter beim Amt nachfragen (und wenn ja, wo dort)? Und was für folgen hätte es dann für jemanden?
winke
PS: hoffe es ist verständlich ausgedrückt
Hallo
wenn ich Vermieter wäre, würde ich alles in Bewegung setzen, dass Geld direkt vom Amt zu bekommen. Das was hier ablaufen soll ist offensichtlich vorsätzlicher Betrug am Vermieter. Da die Wohnung ja schon gekündigt wurde, ist wohl davon auszugehen, dass schon Mietschulden da sind. Wenn der Vermieter sich nicht noch mehr Miessse einhandeln will, sollte er schleunigts sehen, dass er solches assoziales Pack los wird, mit welchen Mitteln auch immer!!Schliesslich hat auch er seinen Kosten zu begleichen und durch solches Pack ist schon mancher Vermieter selber zum Sozialfall geworden!!!
Sehr erboste Grüsse
Der Mikesch
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Hallo,
…mit welchen Mitteln auch immer!!
Da hab ich mal irgendwo eine Geschichte gehört, dass ein solchermaßen geprellter Vermieter kurzerhand bei „Renovierungsarbeiten“ am nicht mitvermieteten landwirtschaftlich genutzten Nebengebäude (an vermietetem Haus angebaut) ein Loch in die Mauer zwischen genutzem Stall und Wohnhaus gehauen hat… so, dass dem Auge nix auffiel, der Nase aber sehr wohl.
Über eine solche Maßnahme lässt sich vortrefflich streiten - nichts desto Trotz: meine Sympathie liegt beim Vermieter.
Grüße von
Tinchen
Hallo,
PS: hoffe es ist verständlich ausgedrückt
Verständlicher geht´s wohl kaum.
Und was für folgen
hätte es dann für jemanden?
Du planst einen Betrug und fragst nach den Folgen?
Wenn´s rauskommt (und die Chancen stehen gut!) dürftest Du mit einigen Unannehmlichkeiten zu rechnen haben:
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Anzeige wegen Betrugs mit anschließender Verurteilung (Du wärst dann vorbestraft - falls das nicht schon der Fall ist…)
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Das Amt wird Dir NIE WIEDER Wohngeld auszahlen,sondern nur noch direkt an den Vermieter (das macht die zukünftige Wohnungssuche sicherlich nicht leichter.Ich nehme an,Du möchtest nach der „Mitte des Jahres“ auch gern noch ein Dach über dem Kopf haben)
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Natürlich wirst Du das Geld zurückzahlen müssen - es wird Dir von der laufenden Hilfe abgezogen.
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Wenn Dein Sachbearbeiter schlau ist und sich zurecht verarscht fühlt,wird er hoffentlich sämtliche Hebel in Bewegung setzen,um Dir möglichst lückenlos gemeinnützige Tätigkeiten zu vermitteln,damit Du nicht soviel Zeit hast,Dir darüber Gedanken zu machen,wie man den Staat am dümmsten betrügen kann.
Zudem würde Dir das auch Gelegenheit geben,einmal etwas FÜR die Allgemeinheit zu leisten.
Ich fass es nicht
Ango
Hallo Ango,
dein Wort in Gottes Ohr!
Ich hoffe es jedenfalls!!!
Daher auch meinen *!
Grüße von
Tinchen
Hallo
Und was für folgen
hätte es dann für jemanden?
Du planst einen Betrug und fragst nach den Folgen?
Vielleicht ist die Nachfragerin auch die Vermieterin. Oder eine Bekannte von jemandem, der das macht oder vorhat, oder noch was anderes.
Meiner Meinung nach kann sich der Vermieter selbst denken, dass der Mieter weiter seine Miete vom Amt bekommt, und kann diesem Mitteilung über nicht empfangene Mietzahlungen machen. Ob der Vermieter vom Amt Auskunft bekommen darf, glaube ich eher nicht, ich kann mir aber vorstellen, dass er sie trotzdem bekommen würde. Aber das spielt eigentlich keine Rolle für ihn.
Ich denke, er könnte dann - nach 2 Monatsmieten Rückstand - wirklich fristlos kündigen.
Ich fass es nicht
Lies am besten die Bild-Zeitung, da kannst du dich noch mehr über andere aufregen.
Viele Grüße
Thea