guten tag
nehmen wir mal folgendes an.
Herr N. bekommt Hartz IV, er ist 51 J. Er bekommt noch von seine Exfrau Zugewinn( fünfstellige Zahl).Wird ihm das Geld angerecht? Muss er also das Geld angeben ,und solange davon leben bis die Kohle aufgebraucht ist???
schöne grüße
lisa
Guten Abend!
Ausbezahlter Zugewinn ist Vermögen. Wer über Vermögen verfügt, das das sogenannte Schonvermögen übersteigt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Er ist ja nicht bedürftig, solange er von seinem Vermögen leben kann.
Das Vermögen muss der Stelle, die das Arbeitslosengeld II bewilligt hat, angezeigt werden.
Gruß Franz
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Also, HartzIV ist ja für Leute die kein Geld haben damit se nicht hungern müssen etc. Also wenn du Geld hast, dann brauchst du es ja auch nicht!
Also, HartzIV ist ja für Leute die kein Geld haben damit se
nicht hungern müssen etc. Also wenn du Geld hast, dann
brauchst du es ja auch nicht!
Das ist - grundsätzlich gesehen - zwar nicht ganz falsch, aber so pauschal gesagt auch nicht ganz richtig.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html (siehe bei Zu berücksichtigendes Einkommen + Zu berücksichtigendes Vermögen)