Harz 4

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo ich bin damals aus meiner wohnung ausgezogen da ich mich von meinem freund getrennt habe der auch der vater meines sohns ist.ich bin ohne ok von der arge aus der wohnung ausgezogen (erinnerungen etc).in eine etwas teurere wohnung.nun meine frage das ist 1 jahr her nun will ich in eine günstigere wohnung ziehen darf aber nur für 380 euro warm ohne heizkosten das findet man aber hier in pb nicht.wie lange darf die arge mir so wenig miete zahlen?und ist das alles rechtens.

Danke für eure hilfe

hallo Tascha,
versuche es mal im Internet, da gibt es sehr gute Tips für dein Anliegen

Hatse den vielleicht ein paar seiten für mich

Hatse den vielleicht ein paar seiten für mich

du musst nur mal hartz 4 wohnung eingeben

Ja das ist Rechtens.Du bist erstens ohne Einwilligung der ARGE umgezogen und dann noch in eine Wohnung die dir mit zwei Personen nicht zustand da sie teurer ist als der Harz4-Satz es erlaubt.Deshalb können sie dich sogar dazu zwingen sofort in eine kleinere Wohnung bzw günstigere Wohnung umzuziehen egal ob du dich dabei verschlechterst in Ausstattung und Umgebung der Wohnung oder nicht.

Ja,
das ist es leider.
Sofern die Wohnung mehr kostet, als in den Listen ihrer örtlichen Arge vorgesehen, müssen Sie die Differenz aus Ihren 351,- ausgleichen. Ein Umzug erscheint somit wenig zweckmäßig, zumal Sie die Kosten dafür nicht ersetzt bekommen - allenfalls ein zinsloses Darlehen ist drin.
Die Arge kalkuliert die Aufwendungen für Miete flächendekend sehr wirklichkeitsfremd - Sie sind da kein Einzelfall - es geschieht örtlich!
Tip: Wohngemeinschaften bietetn i.d.R. preiswertere Möglichkeiten. Außerdem teilt man sich da die Betriebskosten. Wenn Sie z.B. nur den dritten Teil vom Müll oder der Telefongrundgebühr bezahlen müssen ist das billiger.