Hallo Peter,
der Sachverhalt ist mir auf Grund der knappen Daten etwas unklar. Grundsätzlich wird Alg-1 bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit gezahlt, nachdem man zuvor in einem zumindes 1Jahr dauernden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Sollte dies der Fall sein, wäre die Gewährung von Hartz-4 von vornherein rechtswidrig und es wäre AlG-1 zu zahlen gewesen, worauf der Anspruch auch noch jetzt sofort besteht.
Wenn es zutreffend wäre, daß du bislang nur einen Anspruch auf AlG-2/Hartz-4 hattest und erst in der Folge AlG-1 bekommst (eventuell Aufstocker???), dann wäre, falls dein Hartz-4 ausläuft zunächst ein Antrag auf Folgebewilligung für AlG-2 (wenn auch nur für einen Monat) zu stellen.
Bitte schildere deinen Sachverhalt (Tätigkeit/Zeitpunkt des Ausscheidens / Antragstellung Hartz-4 bwz. Alg-1 ) noch mal ausführlicher. Falls das nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt sein soll, dann kannst du mich direkt anmailen (th.worm (ät) gmx.de).
LG
Thomas