Harz 4 Alg 1 Übergang

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe in den letzten 3 Monaten Harz 4 bekommen. Nun hat sich herausgestellt, das ich Anspruch auf Alg 1 habe.
Harz 4 wird für den Volgemonat bezahlt. Alg 1 danach. Jetzt habe ich eine Lücke von einem Monat. Was für Möglichkeiten habe ich diese Lücke zu schliessen???

Danke im Voraus

LG
Peter

Hallo Peter,

der Sachverhalt ist mir auf Grund der knappen Daten etwas unklar. Grundsätzlich wird Alg-1 bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit gezahlt, nachdem man zuvor in einem zumindes 1Jahr dauernden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Sollte dies der Fall sein, wäre die Gewährung von Hartz-4 von vornherein rechtswidrig und es wäre AlG-1 zu zahlen gewesen, worauf der Anspruch auch noch jetzt sofort besteht.

Wenn es zutreffend wäre, daß du bislang nur einen Anspruch auf AlG-2/Hartz-4 hattest und erst in der Folge AlG-1 bekommst (eventuell Aufstocker???), dann wäre, falls dein Hartz-4 ausläuft zunächst ein Antrag auf Folgebewilligung für AlG-2 (wenn auch nur für einen Monat) zu stellen.

Bitte schildere deinen Sachverhalt (Tätigkeit/Zeitpunkt des Ausscheidens / Antragstellung Hartz-4 bwz. Alg-1 ) noch mal ausführlicher. Falls das nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt sein soll, dann kannst du mich direkt anmailen (th.worm (ät) gmx.de).

LG
Thomas

Hallo peter!! also eigentlich mussten die von der arge dir übergangsgeld gewähren was du dann evt zuückzahlen musst in kleinen raten aber ohne geld dürfen die dich nicht stehen lassen!! informier dich mal …lg

Hallo Rockheart,
das ist ja eine merkwürdige Geschichte! Die nach dem Verwaltungsgericht schreit!
Wer hat denn festgestellt, dass Du nach 3monatigem Alg II - Bezug Anspruch auf Alg I hast?
Grundsätzlich wäre es bei Dir wie folgt.
1.) Du müsstest sofort eine Ausgleichszahlung der ARGE für die vergangenen 3 Monate erhalten.
2.) Ebenso müsstest Du ab SOFORT Alg I erhalten.

Jede andere Arge-Entscheidung wäre rechtswidrig!
Immer vorausgesetzt, die Formalien wurde erledigt.
I.) Widerspruch gegen den Alg II - Bescheid und Antrag auf dessen Aufhebung wegen falscher Entscheidung.
II.) Antrag auf Erhalt von Alg I rückwirkend.

Lass Dir vom Arbeitsamt nichts anderes erzählen.

Liebe Grüße - Ernst

Harz 4 wird für den Volgemonat bezahlt. Alg 1 danach.

Jetzt

habe ich eine Lücke von einem Monat.

Wenn du wirklich Geld benötigst kannst du evtl. bei der ARGE ein Darlehen aufnehmen. Sonst kenne ich nix…

Soweit ich weiß, keine. Außer, du findest für die Zeit wenigstens sowas wie einen Minijob.

Hallo,

ich würde bei der ARGE einen Antrag stellen, damit das sogenannte HartIV bis zur Auszahlung des ALG 1 gezahlt wird.

Sollte die ARGE sich weigern, einen schriftliche Ablehnung fordern und damit zur Rechtsberatung.

mfg,

Hallo Peter,
dies ist das Problem vom Amt. Wenn du zwischen Hartz IV und ALG I kein Geld bekommen hast, musst du das dem Amt erklären damit dieser Freimonat ausgeglichen wird…

Mfg