Hallo,
ich arbeite sozialversicherungspflichtig,mein verdienst ist nicht sehr hoch, da ich 5 Kinder habe stocke ich mit Harz 4 auf.Ich arbeite unter der Woche auswärts im EU Ausland, da ich nur am Wochenende im Urlaub oder an freien Tagen zu Hause bin, möchte ich meine Kinder am Arbeitsort in die schule schicken.Auf jeden Fall soll der Wohnsitz Deutschland bleiben.Meine Frage ist dazu ob mir das Amt die Aufstockung kürzen kann wenn ich nicht jeden Tag zu Hause bin:
Freue mich über infos und viele Antworten.
LG an alle
hallo Fasch,
Meine Frage ist dazu ob mir das Amt die Aufstockung
kürzen kann wenn ich nicht jeden Tag zu Hause bin
dazu kann ich nicht viel sagen, weil ich nicht viel dazu weis , die Aufstockung ist jedenfalls am Bedarf ausgerichtet . Ob und wie das vom Amt gesehen wird weiss ich nicht.
hoffe es weiss jemand mehr dazu
Opa
Hi fasch,
schwierige Sache.
Kürzen keinesfalls. Wenn, dann fällt der Anspruch komplett weg.
Das Problem ist, dass derjenige Anspruch auf Hartz IV hat, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und dort gemeldet ist. Wenn ihr als Familie jedoch nur am Wochenende in Deutschland seid, euch also nur kurzfristig dort erholt, tendiere ich dazu, dass ihr den gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Dtl. habt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufen…). Und dann fällt der Anspruch komplett weg.
Wenn noch jemand in Dtl. zurück bleibt, dann ist das eine Frage für einen Richter. Der Sachbearbeiter beim Jobcenter würde wahrscheinlich nur die zurückbleibenden Personen als Bedarfsgemeinschaft sehen und für diese Personen Leistungen bewilligen.
Die Frage nach der Finanzierung von zwei Haushalten für je min. sechs Personen spare ich mir.
Gruß
R.
@fasch,
da wirst Du keine Leistung bekommen.
Mir ist nur bekannt, dass Arbeitssuchende bis zu vier Monate Hartz IV bekommen können und dann wird die Leistung eingestellt.
Kinder die im Ausland leben(EU) bekommen kein Hartz IV.
mfg falkoo
Wer versorgt denn die kinder wenn du arbeitest ???
Gibt es einen Partner der mit den Kindern zu Hause ist ? Dann ist es kein Problem.
(Aber Wenn du die 5 Kinder allein hast solltest du für sie da sein!)
Wenn die Kinder im Ausland in die Schule gehen kann es ein Problem geben, denn der Lebensmittelpunkt muss in Deutschlansd sein. Wenn du den überwiegenden Teil der Zeit im Ausland wohnst, UND die Kinder auch (und das musst du ja, wenn du nur an freien tagen zu hause bist) dann kann es insofern Schwierigkeiten geben. Wenn die Kinder aber in Deutschland bleiben und dort versorgt werden gibt es kein Problem, denn einer muss ja das Geld verdienen.
(Wenn du alleinerziehned sein solltest würde ich aber überlegen ob es nicht besser wäre, einen kleinen Job in Wohnortnähe zu verrichten und lieber für die Kids da zu sein. Das Geld bleibt doch dasselbe!)
Gruß Gwen
tut mir leid aber da habe ich keine Ahnung.
Gruß Megara
Hallo fasch,
kann ich leider nicht nachhaltig beantworten.
Wäre mir aber neu dass in einer solchen Situation die Aufstockung gestrichen werden kann, wenn die Bedürftigkeit gegeben ist.
Eher nicht.
Gruß
Wuddel
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG
Hi,
keine Detailantwort da ansonsten (unerlaubte) Rechtsberatung.
Aber das Hauptproblem scheint mir der 1. Wohnsitz zu sein. Wenn Du nicht im Ausland in ständig wechselnden Adressen lebst (Montage), sondern eine feste 2.Wohnung hast, wo Du auch in der Woche anzutreffen bist, dann wird das zwangsläufig zum 1. Wohnsitz und ist - meine ich - meldepflichtig. Dann dürfte das viel weitreichendere Konsequenzen haben.
MfG w. Pühringer
Hallo,
tut mir leid, ich bin Angestellte der Agentur, über Hartz 4 weiß ich nicht genug um Aussagen zu machen.
Liebe Grüße
Hallo fasch,
Wohnsitz ist meines Wissens da, wo der Lebensmittelpunkt ist, bzw. wo man sich überwiegend aufhält. (Siehe hierzu auch das deutsche Meldegesetz)
Übersetzt verstehe ich es so, dass Du Dich zwar überwiegend an Deinem Arbeitsort aufhälst, aber die Familie - also der Lebensmittelpunkt - bleibt in Deutschland bestehen.
Wenn Du nun diesen Lebensmittelpunkt auch an Deinen Arbeitsort verlagerst, könnte ich mir vorstellen, dass die Behörden da nicht mitspielen.
Genaues kann ich aber in diesem speziellen Fall nicht dazu sagen. Vielleicht gibt es ja andere, die hier mehr wissen. Oder Du fragst nach bei Vereinen und Institutionen, die Arbeitslose und Aufstocker unterstützen (SKM, Arbeitslosenzentrum…).
LG
Franz57
War mit diesem Thema noch nicht befasst, aber: Da Sie vermutlich täglich erreichbar sind, selbst wenn Sie nicht lfd. zuhause sind, haben Sie doch bestimmt jemanden der den Postkasten leert und Ihnen ggf. Bescheid gibt, wenn ich auf die Erreichbarkeit, auf die sich die Behörde bezieht, anspiele. Ansonsten hat die Behörde glücklich zu sein, Sie rennen doch zur Arbeit und dies vermutlich unter Erschwernis.
hallo,
es gibt in Deutschland - in allen Bundesländern, die Grenzen zum europäischen Ausland haben, Fachberatungstellen für Grenzpendler ! Die können dir sehr detaillert darüber Auskunft geben - Google das mal und du wirst bestens informiert, wie mann dass richtig einstielt ! Neben den grenzübertritten zur schule und zurück ist ja auch eine Unfallversicherungsfrage für den Schulweg zu klären, Zuschüsse fürs Schul-Fahrgeld, die unterschiedlichen Schulförderungen der angrenzenden Länder (Freie bücher oder vom Schüler zu kaufende Lehrmaterialien) etc. und natürlich auch die zuschüsse für Hartz4-Aufstocker.
Die geben dir beste auskünfte und beraten Dich umfassend
Gruß
Michael
Wie soll das denn gehen und wer bezahlt die Wohnung am Arbeitsort?
Wenn mit Wissen des Jobcenters gearbeitet wird, kann die Aufstockung nicht gekürzt werden.