Hallo Peter,
Die Auszahlung von Harz 4 erfolgt immer am Anfang des Monats für den laufenden Monat.
Bei einer NEUAntragstellung kann sich das im ersten Monat gut und gerne verzögern, da die Prüfung aller Unterlagen sehr komplex ist. Das Amt ist nicht verpflichtet einen Vorschuss zu geben.
Leider weiß ich nicht, wann Sie zum letzten mal vor dem ersten „Bedürfnismonat“ das letzte Einkommen bekommen haben. War dieses zuletzt am Monatsübergang August/September ist der Arbeitgeber, der Sie gekündigt hat im Verzug sein! Denn die 11 Septembertage Lohn wären sicher Anfang/Mitte Oktober fällig. Wenn die Unterlagen erst seit einer Woche komplett bei der ARGE liegen, ist es dem Aufwand nach zu beurteilen normal, dass noch kein Bescheid erlassen wurde. Jedoch bekommen Sie rückwirkend liegende Zeiträume nachgezahlt.
Fragen Sie sachlich beim Amt nach dem Stand der Dinge und versuchen Sie privat finanziell zu überbrücken.
Soweit sehe ich alles rechtens, soweit ich das aufgrund Ihrer Schilderung beurteilen kann.
Gruß
Herby