Meine 7 jährige Tochter wohnt mit Mutter und Stiefschwester zusammen. Die Mutter beantragt ALG II.
Die Harz-Hotline der Bundesregierung teilte mir vor ca. 4 Wochen mit, da meine Tochter mehr Unterhalt bekäme, als ihr Anteil an dem ALG II + Mietanteil betrüge, würde sie aus der „Bedarfsgemeinschaft“ herausfallen. Mein Gesprächspartner schien allerdings nicht besonders erfahren.
Jetzt bei der Antragsstellung beim Arbeitsamt sagte der Mitarbeiter vom AA zur Mutter: Alle, die zusammenwohnen, zählen zu der Bedarfsgemeinschaft. Ausnahmen gibt es nicht - und verlangte komplette Unterlagen über die finanzielle Situation meiner Tochter.
Wer hat Recht? Wenns irgendgeht mit entsprechenden Verweisen aufs Gesetz.
Gruß n.