Harz 4. Nebenkosten Nachzahlung. Nebenkosten Hoher

Hallo.Kurz beschrieben.: Ich: (Alex) 35Jahre. in der Ausbildung.(Kein Harz4) Freundin: 26Jahre zuhause.Kind: 1,5Jahre. (Freundin+Kind Haben Harz4)
Wir Wohne in „Zeven“ Haus 45Qm Kalt Miete 200,-
Ich Habe bis 12.2010 100,- Neben kosten bezahlt. (Bin ich bis dahin auch immer mit hin gekommen)
Nebenkosten Abrechnug 2010. (Gesamt 2179,37)( Nachzahlung 979,37. Habe ja 1200,- Schon bezahlt. Freundin & Kind Beziehen Harz4. Warmes Wasser wird uber ein Boiler erzeugt.Ziehen aber von die 40,- Heizkosten, Jede Monat 15,- ab.
Und den noch. Ich Zahle seit 01.01.2011 185,- Nebenkosten Voraus. (Anstat 100,-) warum wird beim Amt nicht angepasst? Die haben die nebenkosten abrechnung vorliegen(Und die Kontoauszuge)

Neben kosten 2010.:
Strom - 1100,02
Heizung (ÖL) - 842,45
Wasser (50Qm)- 168,50
Müll - 68,40

Zahle zur zeit pro Monat.:
Kaltmiete - 200,-
Müll - 8,55
Wasser - 14,50
Heizung - 70,-
Strom - 92,-

Was würde das amt übernemen?
Ich Beziehe Kein Harz4. Aber Freundin+Kind

Meine Frage.:

-Ist es nicht so das Das Amt „Ein Teil“ der Nebenkosten Übernemen?

  • Warmwasser über Strom, Wird doch auch zum teil Übernommen?

-Gab es dieses Jahre Kein Erhohung am Regelleistung?

-Bei uns Wird bis heute Warmwasser abgezogen von der Heizkosten.(Das kann doch nicht richtig sein?)

danke für die hilfe .
weiß balt nicht mehr weiter

Hallo neukie,
die höheren Nebenkosten sind nachzuweisen, was ja eigentlich mit der letzten Abrechnung geschieht.
Jedoch, wenn Sie zum Bsp. Heizöl selber bezahlen beim tanken, da komplettes Haus, müssen sie zum Nachweis auch diese Rechnungen vorlegen. Zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters also auch alle Rechnungen, die Sie direkt zu bezahlen hatten. Danach richtet das Amt den anteil für die Wohnkosten, hier Nebenkosten.
Desweiteren gilt, dass die Freundin als Antragstellerin mit Kind nur 2/3 der Wohnkosten erstattet bekommt, da Sie für Ihren Anteil ja Einkommen beziehen.
Regelleistung Erhöhung seit April, glaube ich 5 EUR f. Erwachsene und für Kinder nur Gutscheine. bin mir nicht sicher.
Gruß
Herby 777

Hallo neukie,
leider kann ich die gestellten Fragen nicht beantworten, da ich mich mit solchen Behördenfragen nicht auskenne. Vielleicht kann der Mieterverein helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,

Glückwunsch - Sie haben irgendwie für eine wesentliche Erhöhung Ihres Stromverbrauchs gesorgt.
2Tips am Rande:
-Finden und vernichten Sie den Stromfresser!
-Auf www.verivox.de können Sie sich einen billigeren Stromlieferanten suchen.

Zu Harz4: Das besteht aus 2 Komponenten:
-der Stütze vom Staat.
-der Übernahme „angemessener“ Wohnkosten durch die Komune (früher Sozialhilfe).
Jede ARGE/Gemeinde hat ihre eigenen Sätze für angemessen Wohung und angemessene Nebenkosten. Gehen diese Werte beim Empfänger durch die Decke, gibts keine zusätzlichen Leistungen.
Generell rechnen die Gemeinden sehr äh konservativ. D.h. soviel wie „eine arme Sau braucht ja nicht so viel Strom usw…“.
Insbesondere, wenn Sie plötzlich mehr verbrauchen, dürfte die ARGE dafür kaum Verständnis aufbringen!

Die Neuberechnung der Sätze: Ich glaube nicht, daß das Gericht mit dem Umfang der getroffenen Maßnahmen zufrieden sein dürfte. Denn dabei haben die Entscheidungsträger hauptsächlich Selbstbestätigung geübt…

Falls Sie Schulden haben, gehen Sie zur Schuldenberatung!

Danke,aber die nebenkosten lagen darin, das ich vorher aleine im haus gewohnt hab. und nun mit „2,5“ Personen. und ja der Strom verbrauch ist irgend wie schon hoch.

Aber die Heizkosten!!! ich denke das 1276 L Heizöl doch nicht zuviel sind für ein „2,5“ Personen Haushalt pro Jahr??

Habe vorher auch keinen eigene Müll tonne gehabt „Zusammen mit nacht bar“

Hallo,guten Tag
Kann Ihnen leider nicht weiterhelfen. Gehen Sie zum " Amt " und erkundigen Sie sich
mit freundlichen Grüßen a.g.

Sie werden zusammen veranlagt. Habe Sie bzw. die Freundin alle Unterlagen zur Einkommenssituation abgegeben?
Mein bester Rat wäre: Ihre Freundin soll durch einen Sozial-Anwalt prüfen lassen, und die Abrechungen vom Amt checken und ggf. prozesskostenhilfe beantragen (10 Euro ist so zuzuzahlen). Dies ist der beste Weg, selber kommen Sie da nicht durch, was sein darf und was nicht.

Hallo Alex, da kann ich leider nicht weiterhelfen. In Sachen Harz 4 und Sozialamt kenn ich mich überhaupt nicht aus.
Ich würde aufs Amt gehen und dort direkt nachfragen.
Gruß
Weschdl