Hallo,
eine Bekannte hat folgendes Problem:
Sie lebt mit ihrer Tochter, alleinerziehend, zur Zeit von Harz 4
Die Tochter wird Anfang Juli 18 Jahre alt und geht in die 12.Klasse. Jetzt bekam meine Bekannte einen Änderungsbescheid, in dem wegen Volljährigkeit ihre Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft nach Harz 4 herausfällt.
Wie geht es jetzt weiter?
Muss die Tochter Sozialhilfe beantragen? ALH geht wohl nicht, da sie dem Arbeitsmarkt als Schülerin nicht zur Verfügung steht?
Thx n.