Harz 4 oder Sozialhilfe?

Hallo,
eine Bekannte hat folgendes Problem:

Sie lebt mit ihrer Tochter, alleinerziehend, zur Zeit von Harz 4
Die Tochter wird Anfang Juli 18 Jahre alt und geht in die 12.Klasse. Jetzt bekam meine Bekannte einen Änderungsbescheid, in dem wegen Volljährigkeit ihre Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft nach Harz 4 herausfällt.
Wie geht es jetzt weiter?
Muss die Tochter Sozialhilfe beantragen? ALH geht wohl nicht, da sie dem Arbeitsmarkt als Schülerin nicht zur Verfügung steht?

Thx n.

Hi
die Bekannte sollte schleunigst einen Antrag stellen, dass die Tochter in der Bedarfsgemeinschaft drinbleibt, da sie noch in der Ausbildung ist. „Hilfsweise“ kann eine Antrag auf Sozialhilfe für die Tochter gestellt werden.

Gruß
HaWeThie