Harz 4 Rückzahlung

Hallo.
Meine Frau hat 2009 Harz 4 beantragt in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mir und unseren 2 Kindern.
2012 hat sie sich von mir Scheiden lassen und ist mit den Kindern Ausgezogen jetzt kommt ein Brief vom Amt sie soll 10.000€ und ich 5.000€
Zurückzahlen obwohl ich nicht Antragsteller und Zahlungsempfänger war und nichts davon gewußt habe nichts Unterschrieben habe und es auch keinen Grund gab diese Unterstützung zubeantragen.
Wer hat Erfahrung in die Richtung und kann mir Helfen.
Carsten.

Hallo Carsten,
ich selber kann so mal - auch aus Gefühl - nichts korrektes dazu sagen. Der erste Eindruck sagt, dass du nichts zahlen musst. Aber… Bitte suche sofort einen Rechtsanwalt auf und lass dich in diesem FAll vertreten! Damit ist nicht zu spaßen! Good luck! zaubermaus

Hallo Carsten,

ich kann bei den waagen Angaben nur spekulieren, und dass hilft Dir kaum weiter…
Was sollt Ihr denn zurückzahlen?? Zuviel gezahlte Beträge? Einmalzuschüsse?? Was genau steht im dem Schreiben?
Ist Deine Ex-Frau noch im H4 Bezug?
Ihr seid rechtmässig geschieden? Seid wann
Lebt beide in eigenen Wohnungen?
Du sagst es gab keinen Grund die Unterstützung zu beantragen?! Warum ist sie dann beantragt worden?

Bitte schildere doch Deine Situation ein wenig genauer damit ich dir weiterhelfen kann…

lieben Gruss
Tanja

Kann ich leider nicht helfen da ich die Zusammenhänge nicht kenne. Ausserdem wirst Du doch bemerkt haben das Ihr Geld vom Amt bekommen habt.

Hallo

mit diesen Infos kann man so leider nicht allzu viel anfangen.

und es auch keinen Grund gab diese Unterstützung zu beantragen.

ALG2 wird nur bei grundsätzlichem Anspruch und nachgewiesener Bedürftigkeit bewilligt. Ob deine Frau möglicherweise unwahre Angaben gemacht hat und unberechtigterweise ALG2 für euch bezogen hat… oder ob die Leistung aus irgendeinem Grund von Anfang an nur auf Darlehnsbasis bewilligt wurde (in beiden Fällen hätte das Jobcenter ggf. einen Erstattungsanspruch) … - weiss man alles nicht.

Am besten lässt du dich mal von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten. Falls du geringes Einkommen hast: Beim zuständigen Amtsgericht vorher einen Beratungshilfeschein besorgen; damit kostet dich die anwaltliche Beratung max. 10 Euro Eigenbeitrag.

LG

Hallo

Wenn -Ihr in einer BG gelebt hat sind alle BG-Mitglieder ALG2-Empfänger. Geht aus jedem Bescheid hervor. Stehen nämlich die Namen drin.
Also draufschauen und dann noch mal nachfragen.

Gruß

hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
lg elfie759