Harz 4 und arbeitender Partner zusammenziehen

Hi, ich hab da mal eine etwas Kompliziertere Frage.

Partner 1 ist Harz4 mit 2 Kindern, 1 davon lebt bei Partner 1. Partner 2 hat keine Kinder und hat ein Netto von 1,500 Euro. Diese Partner würden gerne zusammen ziehen. Das bei Harz 4 nicht übrig bleibt ist klar, und die Partner gehen davon aus, das Partner 2 die Kosten zu 90% trägt. Also Miete etc. Die beiden sind nicht verheiratet. Und haben es auch noch nicht vor.

Ungefähr würden dem Pärchen mit 1 Kind 900 Euro für Essen, trinken etc. übrig bleiben, laut den Hochrechnungen.

So nun Frage 1:
Wie ist es mit der Krankenversicherung von Partner 1 und Kind?

Frage 2:
Gibt es da noch Zuschüsse wie Wohngeld oder andere Soziale vergünstigungen die dem Pärchen zugute kommen würden?

Frage 3: Muss Partner 2 nun für das 2.te Kind von Partner 1 welches beim Vater (Exmann) lebt, Unterhalt bezahlen?

Frage 2: Hartz4 nein; Sozi nein; Wohngeld vielleicht aber wenn dann wohl nicht viel.

Frage 1: Wenn ihr keine Leistungen von ARGE bezieht und nicht heitatet dann wirst du wenn du Arbeitslos bist dich und dein Kind freiwillig Krankenversichern müssen das heißt es werden Krankenversicherungskosten auf euch zu kommen.

Frage 3:nein Unterhaltspflichtig ist der leibliche Vater bzw.du wenn das Kind dauerhaft beim Vater lebt und er das Sorgerecht hat.Das ändert sich erst wenn ihr Heiratet.