Guten Tag, eine Bekannte will im Dez 09 in der Schweiz Heiraten. Sie wollen auch zu Ihm in die Schweiz ziehn, aber bis das der Fall ist und das währe so März-April 2010, ist sie auf Harz 4 angewiesen. Nun da Ihre kleine noch nicht in den KG kann kann Sie auch nicht arbeiten gehen kann, ist sie auf Harz 4 angewiesen. Nun stellt sich die Frage bekommt Sie und Ihre Kids bis Sie in die Schweiz ziehen überhaupt noch was vom Amt da Sie dann ja verheiratet ist? Ihr nochverlobter ist gebürtiger schweizer und wird dann auch weiter dort leben. Er in der Schweiz und Sie in Deutschland. Bekommt Sie Ihr Geld weiter wie bisher oder wird dann Ihr Ehemann für Sie in der Zeit in der Sie noch in Deutschland lebt
aufkommen müssen?
Hi!
Nun stellt sich die Frage bekommt Sie und Ihre
Kids bis Sie in die Schweiz ziehen überhaupt noch was vom Amt
da Sie dann ja verheiratet ist?
… hm, wenn sie dem Amt davon erzählt sicherlich nicht, da ja der Mann für den Unterhalt der Familie aufkommen muss.
Ihr nochverlobter ist
gebürtiger schweizer und wird dann auch weiter dort leben. Er
in der Schweiz und Sie in Deutschland. Bekommt Sie Ihr Geld
weiter wie bisher oder wird dann Ihr Ehemann für Sie in der
Zeit in der Sie noch in Deutschland lebt
aufkommen müssen?
… s.o.
Warum will sie erst später umziehen? - ich finde das unlogisch.
Aber so lange sie in keiner „ehelichen Gemeinschaft“ leben können (!) könnte es u.U. möglich sein dass sie keine Versorgung vom Arbeitsamt bekommt aber trotzdem noch vom Landratsamt.
Es dürfte Ermessenssache der Beamten sein und dies kann „ex“ oder „hopp“ sein, je nach dem wie die Laune der bearbeitenden Person gerade ist.
Jetzt weisst Du genau so wenig wie vorher, daher wünsche ich ihr viel Glück denn mehr kann ich dazu nicht sagen 
Michael