Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Harz IV in Verbindung mit Vermögen bitte.
Nehmen wir an, ich arbeite zurzeit noch und habe mir eine Wohnung/Haus gekauft.
Die Wohnung bzw. das Haus ist aber alles abbezahlt, also keine Schulden.
Dann werde ich arbeitslos, dann zum Harz IV Fall.
Frage:
Muss ich die Wohnung bzw. Haus verkaufen und von dem Geld erstmal leben ? Wenn das Geld alles aufgebraucht ist, dann bekäme ich erst dann „Harz IV“ ?
Ist das korrekt ? Wenn das so ist, dann ist es ja nicht fair ? Ich meine, ich habe mir die Wohnung gekauft wegen Altersvorsorge.
Wenn man noch Bargeld hat bzw. Aktien, usw. dann kann ich es noch verstehen, aber eine Immobilie als Altersvorsorge, darf man doch nicht als Vermögen mitanrechnen, oder ?
Danke.
Gruß
Loren
Hallo Loren, wenn Du selbst in dem Haus wohnst und es sich um eine „angemessene“ Wohnung handelt, also kein Schloß oder so, dann mußt Du es auch nicht verkaufen.
Wohnst Du allerdings nicht drin, wird’s schwierig und meine Kenntnisse dünn.
Allgemein, wenn Dir ein Bescheid idiotisch vorkommt, lege auf alle Fälle erst mal Widerspruch ein, damit Du die Frist nicht verpaßt. Danach kannst du nur noch klagen und das kostet.
Hoffe, das hilft Dir weiter,
Connie
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Hallo Connie,
danke für Deine Antwort.
Ja, ich wohne selbst in der eigene Wohnung, d.h. wir, die ganze Familie (Ich & Mann + 2 Kinder).
Die Wohnung ist etwa 140 qm . Was ist hier „angemessen“ ? Villa ist das nicht, es ist eben „Neubau“.
Grüsse
Loren
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Also wenn Du KEINE Schulden mehr auf die Immobilie hast dann wird das nicht als Vermögen angerechnet da es Eigentum ist.Ich hoffe ich konnte helfen viel Glück für die Zukunft.
lg Diana
Hallo loren,
ich glaube, es hängt dann vom Ermessen der Bhörde ab ob es angemessen ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Bei Mitwohnungen sind für 3 Personen 75 m² „angemessen“. Vielleicht werden sie schauen ob ihr einen Teil der Wohnung vermieten könnt um Kosten zu sparen. Das kommt aber drauf an, ob das möglich ist.
Ansonsten - wendet Euch unbedingt an die örtliche Caritas oder ähnliche Beratungsstellen. Die haben da viel mehr Erfahrung und vor allem meist Erfahrung mit dem entsprechenden Amt vor Ort.
Wenn es hart auf hart kommt - zumindest vor ein paar Jahren konnte man als Harz IV Empfänger, Student etc. kostenlos Rechtsbeihilfe beantragen. Geh mal in Dein örtliches Amtsgericht und frage danach.
Man bekam da ein Schreiben auf Antrag, mit dem man sich dann vom Rechtsanwalt seiner Wahl beraten lassen konnte. Auf Harz IV spezialisierte Rechtsanwälte gibt es mittlerweile auch schon eine ganze Menge 
So long,
Connie
Meines Wissens, darfst du das Haus behalten, da es als Altersvorsoge zählt, das Job-Center zahlt Dir dann aber keinen Mietzuschuß.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
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OK, vielen Dank für eure Antwort 
Dann hoffen wir mal, dass ich bis in die Rente noch meinen Job habe. 
Grüße
Loren
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Hallo Es kommt immer auf die Umstände an ist die Immobielie selbst genutz oder sind noch Schulden drauf welchen Wert hat die Immo. ist diese ohne einbuße zu veräußern?
Wenn nicht müßte man diese verkaufen und erstmal das Geld weg machen jedoch in den meißten fällen sind noch Schulden drauf oder irgend ein mietrecht eingetragen oder nicht ohne Velust zu verkaufen , dann nicht .:
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Harz IV in Verbindung mit
Vermögen bitte.
Nehmen wir an, ich arbeite zurzeit noch und habe mir eine
Wohnung/Haus gekauft.
Die Wohnung bzw. das Haus ist aber alles abbezahlt, also keine
Schulden.
Dann werde ich arbeitslos, dann zum Harz IV Fall.
Frage:
Muss ich die Wohnung bzw. Haus verkaufen und von dem Geld
erstmal leben ? Wenn das Geld alles aufgebraucht ist, dann
bekäme ich erst dann „Harz IV“ ?
Ist das korrekt ? Wenn das so ist, dann ist es ja nicht fair ?
Ich meine, ich habe mir die Wohnung gekauft wegen
Altersvorsorge.
Wenn man noch Bargeld hat bzw. Aktien, usw. dann kann ich es
noch verstehen, aber eine Immobilie als Altersvorsorge, darf
man doch nicht als Vermögen mitanrechnen, oder ?
Danke.
Gruß
Loren