Hallo hier geht es nicht um einen bestimmt Fall, sondern gernerell um die Frage muß die ARGE einem Langzeitarbeitslosen bzw. dem intersierten Betrieb eine Eigliederungszuschuss zahlen ?
Nehmen wir mal an, ein junger Arbeitsloser, der zwar einen Berufabschluss hat, aber in diesem Beruf a. keine Arbeit findet b. auch wegen bestimmter Gründe nicht in diesem Beruf arbeiten kann.
Nun versucht er, verzweifelt Arbeit in einem anderen Beruf zu finden oder ein Praktium / Umschulung .
Immer wenn er einen Betrieb findet die in mit einer Eingliederungshilfe einstellen wollen… wird dies von der ARGE verweigert…
Was ihm bleibt sind immer wieder unsinnige Arbeitsgewohungs oder 1 Euro Job´s bzw. einfache PC Kurse
Frage ist wie kann ein Betroffener zu einer Umschulung kommen oder was für Rechte hat er… bzw. was muß die ARGE zustimmen ??
Eingliederungszuschüsse „dienen dem Ausgleich von Minderleistungen, die bspw. auf Grund einer langen Arbeitslosigkeitsdauer, einer Behinderung, einer niedrigen Qualifikation oder des Alters bestehen können. Allein die Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers stellt keinen Grund für die Förderbewilligung. Entscheidend ist das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen , die einen konkreten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten.“
Kann das nicht verstehen… das es in Deutschland so große Unterschiede gibt in der Förderung, hat man das Pesch das man in einer Stadt wohnt in dem viele Arbeitslose (HarzIV) gibt und ein ARGE die na ja nicht gut arbeitet… dann bleibt man immer weiter Arbeitslos…
Nun wie sieht es aber aus wenn der Betroffene eine nachgewiessene Behinderung 30%hat(laut Versorgungsamt)und einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt gestellt hat!!
Wie soll oder kann ein Arbeitsloser der bereits 10 Jahre Arbeitslos ist und nachweislich nicht in seinem erlernten Beruf arbeiten kann, eine neuen Beruf erlernen… wie kommt dieser zu einer Umschulung ?
Das ist hier die Frage…
Kann doch in unseren sozialsystem nicht sein, das außer beiner 1 Euro Beschäftigung oder unsinnige PC Grundkurse einfach nichts anderes gibt…
Gruß
bei Langzeitarbeitslosen oder bei einer Behinderung (die aber wiederum als Wettbewerbsnachteil gelten muss) kann es durchaus zur Bewilligung eines Eingliederungszuschusses kommen, bei vergleichsweise jungen oder „neuen“ Arbeitslosen ist das jedoch scheinbar nicht möglich.
Umschulungen bieten die meisten ARGEn sowieso nicht an und selbst die „Qualifirzierungskurse“, die es manchmal gibt, sind in den meisten Fällen lächerlich.
Man müsste sich demnach, wenn man in seinem erlernten Beruf nicht arbeiten kann/will/darf entweder selbst umschulen (sprich: Ausbildung, Studium, etc.) oder das nehmen, was die ARGE anbietet.
Ich kenne genug Fälle, in denen die ARGE gar nichts tut außer Stellenanzeigen aus dem Internet ausdrucken und dem Gegenüber hinzulegen. Gerne auch etwas völlig anderes als man gelernt hat.