Kann mann die Mietkaution bei Umzug für die neue Wohnung verwenden? oder fällt das in der Insolvenzmasse? Wie Sie alle wissen als Harz IV Empfänger bekommt mann kein Kredit? Soll dass Heißen dass Harz IV Empfänger nie umziehen dürfen weil sonst müssen Sie auf der Strasse bleiben weil Sie Kaution nicht bezahlen können?
Oder gibts da eine Abhilfe?
Hallo!
Kann mann die Mietkaution bei Umzug für die neue Wohnung
verwenden? oder fällt das in der Insolvenzmasse?
Es ist nicht Ziel eines Insolvenzverfahrens, würde den Zielen sogar zuwiderlaufen, den Schuldner obdachlos zu machen. Vielmehr ist das Inso-Verfahren der Weg zur Rückkehr in geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Eine Wohnung gehört zu den elementaren Voraussetzungen bescheidener Lebensführung und i. d. R. ist für eine Wohnung eine Mietkaution erforderlich.
Der Inso-Verwalter/Treuhänder hat zwar Kenntnis von der Existenz der Mietkaution (sollte er jedenfalls haben und sollte im Vermögensverzeichnis offengelegt sein), aber er wird im Fall eines Umzugs keine Einwände haben, wenn der Betrag der vom vorherigen Vermieter zurückgezahlten Kaution erneut für eine Kaution verwendet wird.
In der Praxis kann es aber trotzdem Probleme geben. So kann es Monate dauern, bis nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Kaution zurückgezahlt wird, weil z. B. noch Nebenkostenabrechnungen erstellt werden müssen oder weil es Streit wegen irgendwelcher Schäden an der Mietsache gibt. Deshalb wird sich mancher klamme Mieter eine Wohnung suchen, für die keine Kaution verlangt wird oder deren Zahlung in monatlichen Raten möglich ist. Solche Verfahrensweisen sind in manchen Gegenden z. B. in Ostdeutschland durchaus gängig.
Nun könnte der Mieter auf die Idee kommen, die irgendwann zurückgezahlte Kaution einzubehalten und dem Inso-Verwalter nichts davon zu sagen. Manche Leute sind eben dumm genug, für den augenblicklichen Vorteil von ein paar Euro das Risiko einzugehen, sich selbst nachhaltig wirtschaftlich zu ruinieren und sich die Chance zu nehmen, in irgend absehbarer Zeit wieder auf die Füße zu kommen. Sie haben sich so daran gewöhnt, bei jedem Klingeln an der Wohnungstür zusammenzuzucken, weil es ein Vollstreckungsmensch sein könnte und Post nicht mehr zu öffnen, weil es eh nur Mahnungen sind, dass sie alles tun, wieder in diesen über Jahre gewohnten Zustand zurück zu kehren.
Bitte unbedingt hinter den Spiegel klemmen: Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase sind ungeeignet, sich ein paar Euro „außer der Reihe“ anzueignen. Bei Verstößen gegen vom Schuldner zu erfüllende Obliegenheiten geht es immer um die nackte wirtschaftliche Existenz. Eine aufgrund von pflichtwidrigem Verhalten versagte Restschuldbefreiung kann nicht vor Ablauf von 10 Jahren erneut beantragt werden. Und das heißt, ein Jahrzehnt von Gläubigern und Vollstreckungsleuten verfolgt zu werden und kein unbeschwertes Leben zu haben.
Die Netto-Kaltmiete der Wohnung eines ALGII-Empfängers ist nach oben eng begrenzt. Damit kann es bei der Kaution nur um weinige Hunderter gehen. Dieser Betrag ist so gering, dass niemand auch nur daran denken sollte, sich sein Leben für solche Peanuts für sehr lange Zeit zu belasten. Leider ist nur die vom Amt übernommene Miete begrenzt, nicht aber Dummheit und Leichtfertigkeit mancher Leute.
Gruß
Wolfgang