Harz IV empfänger und selbstständigkeit

hallo erst mal,
ich hab einen guten bekannten der seit kurzer zeit harz IV bezieht. er ist teilrentner mit 30% behinderung da er auf der zeche einen unfall hatte. das liegt schon einige jagre zurück. er hat seine berufung in einem fahrdienst für behinderte gefunden. soweit, so gut. leider gibt es in diesem bereich fast nur noch zeitverträge um die leute schnellstöglich auch wieder loszuwerden wenn die auftragslage schlechter wird. nach seiner tätigkeit beim asb folgte eine tätigkeit beim drk. lief alles prima aber eben nur zeitverträge, die teilweis verlängert wurden und wenn er nicht mehr benötigt wurde, weg.
wir haben anzeigen szudiert und saind dabei häufig auf suchanzeigen für selbstständige kurierdienstfahrer gestossen. dafür benötogt man denke ich ein eigenes fahrzeug und ein gewerbe, richtig ?
wie könnte der weg für ihn ausehen? würde er eine förderung bekommen wie z.b. ein übergangsgeld oder eine beihilfe fürs fahrzeug ? ein fahrzeug als harz IV-empfänger leasen zu wollen wird schwierig denke ich. hat jemand ideen ?
schöne grüsse
melanie

owei… entschuldigt die fehler im text… ich kann deutsch, ja :smile:
aber ich habs jetzt so schnell runter geschrieben… schäm mich ein bisschen…

Hi,

owei… entschuldigt die fehler im text… ich kann deutsch, ja

)

aber ich habs jetzt so schnell runter geschrieben… schäm
mich ein bisschen…

hättest es doch wieder löschen können.

Ich habs übrigens gar nicht erst gelesen, die permanente Kleinschrift geht mir zu nervig auf die Augen.

Gruß,
Gerhard

Existenzgründung mit Einstiegsgeld!
Hallo …

es bleibt die Existenzgründung mit Hilfe des Einstiegsgeldes nach § 29 SGB II bezüglich des Fahrzeuges muss bei der ARGE nachgefragt werden, ob sie es mit einem Kleinstkredit fördern würde, das macht man bei guter Begründung manchmal.

MfG
BEBOUB

vielen dank schon mal !!