Harz IV - Nachträglich Antrag auf betreuungsgeld

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,ich habe ein problem
Ich befinde mich in eine maßnahmme Weiterbildung seit 01.03.2010 bis 01.12.2010.
Ich bin alleinerziehend Mutter und habe eine Tochter 4 Jahre alt - die geht ins Kindergarten von 8 bis 12 Uhr.
Weil ich täglich um 8Uhr in der Schule sein muss bis 12.15 meine Freundin pass auf meine Tochter auf. Auch wenn sie krank ist.
Ich habe leider spät efahren dass ich konnte betreuungsgeld beantragen, der Antrag auf betreuungsgeld habe ich 31.08.2010 gestellt bei der AGRE (nachträglich von 01.03. bis 01.12.2010). Voher wusste ich nicht dass ich ein Antrag stellen kann! Ich dachte wenn sie in Kindergraten ist kann ich nicht.
Ich habe kein schriftlicher Antwort bekommen, sondern per Telefon informiert dass nachträglich geht nicht, nur ab Monat wann der Antrag gestellt ist.
Ist das richtig? Hat ARGE recht?
Komisch daran ist das Kollegin von meine maßnahmme hat in gleiche Tag, gleiche Antrag gestellt mit gleiche zeit von 01.03.10 und gleiche Arbeitsamt! Sogar Sie ist verheiratet und hat 2 Kinder die gehen in der Schule und Sie hat in der nächsten Tagen geld auf Ihren Konto bekommen und ich nicht. Ist das normal?
Telefonisch habe nachgefragt ob ich schriftlich Bescheid bekomme, leider nicht. Das geld ist nur für September und Oktober auf Konto die das Kind betreuut überwissen.
Könnt mir weiter helfen?
Ich habe nicht gefunden dass mann nicht nachträglich Antrag stellen kann.

Grundsätzlich werden Anträge nicht rückwirkend beschieden… Es ist also richtig, dass die ARGE erst ab Antragstellung zahlt.

hallo
denke zu spät für antwort