Mein Lebensgefährte und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen.Nun ist mein Lebensgefährte schon seit längerem krank.
Darf das Arbeitsamt das Krankengeld meines Lebensgefähten auf mein Harz IV anrechnen und dadurch eine neue berechnung machen, so dass ich am ende weniger bekomme als ich vorher schon hatte???
Gegenfrage:
Wart ihr, vor seinem Krankengeldbezug, schon als Bedarfsgemeinschaft
geführt? Oder wie soll man es sonst verstehen? In die Bedarfsgemein-
schaft werden alle Einkünfte der Personen, die in dieser Bedarfs-
gemeinschaft leben, mit einberechnet. Kann aber sein, dass durch
das -nicht notwendige- Fahrgeld sich euer Anspruch -kurzzeitig-
verkürzt. Sein Bedarf reduziert sich also.
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Hi,
ist das Krankengeld denn höher als sein bisheriges Einkommen? Welcher Art war denn sein bisheriges Einkommen?
Gruß
Nelly
Führt ihr länger als 1 Jahr Eure Beziehung ? Sonst dürft Ihr als Bedarfsgemeinschaft nicht zusammen veranlagt werden hab ich letztens gelesen !
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