Harz IV und Vermögen

Hallo wer-weiss-was-Forumteilnehmer,
kennt sich jemand mit Harz IV aus?
Zitat: Wer für den Notfall vorgesorgt hat, kann plötzlich der Dumme sein. So müssen Arbeitslose sowie ihre Lebenspartner zunächst in Grenzen festgelegte Ersparnisse verbrauchen, bis ein Anspruch auf ALG II besteht. Ende Zitat
Im welchen Zeitraum werden die Ersparnisse berücksichtigt. (wenn ich z.B.vor einem halben Jaht z.B. 30.000 € hatte, zähl das auch zu Vermögen)
Wie ist den hier die Rechtslage?

Wäre für jede Antwort sehr dankbar
Gruß
manas

Hallo manas,

nur eine neugierige Frage:

Wer für den Notfall vorgesorgt hat, kann plötzlich der
Dumme sein. So müssen Arbeitslose sowie ihre Lebenspartner
zunächst in Grenzen festgelegte Ersparnisse verbrauchen, bis
ein Anspruch auf ALG II besteht.

Was ist denn ein Notfall wenn nicht der Verlust der Einkommensquelle, ohne dass sich eine neue auftäte?

Gruß
Rmona

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

(wenn ich z.B.vor einem halben Jaht z.B. 30.000 € hatte, zähl
das auch zu Vermögen)

Was wäre denn mit den 30.000,- EUR passiert?
Lies mal § 528 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

Gruß
Nelly

Wie jetzt ?
Hallo,

Was wäre denn mit den 30.000,- EUR passiert?
Lies mal § 528 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

Gruß
Nelly

verstehe ich das richtig, wenn A dem B, 10.000 Euro schenkt und nach drei monaten arbeitslos wird, kann er von B das Geld zurück fordern ?

Gruß

verstehe ich das richtig, wenn A dem B, 10.000 Euro schenkt
und nach drei monaten arbeitslos wird, kann er von B das Geld
zurück fordern ?

Hi,

ich weiß nicht, ob die Arbeitslosigkeit allein ausreicht. Er muss halt außerstande sein, seinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Wenn er Sozialleistungen beantragt, würde er auf jeden Fall aufgefordert werden, die Schenkung zurückzufordern, bzw. der Sozialleistungsträger würde den Rückforderungsanspruch auf sich überleiten.

Gruß
Nelly

Es geht hier überhaupt nicht um Geschenke. Im welchen Zeitraum rückblickend wird das Vermögen berücksichtigt?

Gruß
manas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es geht hier überhaupt nicht um Geschenke. Im welchen Zeitraum
rückblickend wird das Vermögen berücksichtigt?

Irgendwie verstehe ich die Frage nicht.
Vermögen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn es vorhanden ist.
Wenn es nicht mehr vorhanden ist, aber vorhanden war, wird geprüft, wo es geblieben ist, ob es evtl. verschenkt wurde und zurückgefordert werden muss.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,
danke für Dein Feedback.
Ich stell mal die Frage ganz trivial:
Nehmen wir an, Herr Mustermann hat auf seinem Girokonto xy.000 €. Weil er vermutet dass er in z.B. 3 Monaten arbeitlos wird, wird das Konto einfach platt gemacht (und das Geld ausgegeben). Wird bei Harz IV dieses Vermögen berücksichtigt?
Danke
manas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Moin,

Nehmen wir an, Herr Mustermann hat auf seinem Girokonto xy.000
€. Weil er vermutet dass er in z.B. 3 Monaten arbeitlos wird,
wird das Konto einfach platt gemacht (und das Geld
ausgegeben). Wird bei Harz IV dieses Vermögen berücksichtigt?

sorry, keine Antwort, aber ein Hinweis für Antwortende oder ggf. auch Hartz IV Verantwortliche: Würde mir die Situation drohen, in Hartz IV zu rutschen, dann würde ich mein Vermögen vorher garantiert ausgeben, und zwar für Weiterbildung. Da könnte es mir dann keiner meher nehmen.

Alles Gute wünscht
… Michael

Hallo

Was ist denn ein Notfall wenn nicht der Verlust der
Einkommensquelle, ohne dass sich eine neue auftäte?

Ist richtig, aber es ist schon blöd, wenn einer, der vorsorgt, hinterher genauso dasteht wie einer, der nicht vorsorgt.

Viele Grüße
Simsy

1 „Gefällt mir“

Hi,

Vermögen kann nur berücksichtigt werden, wenn es vorhanden ist.
Du kannst dich aber darauf verlassen, dass die ARGE sehr genau prüfen wird, wofür das Geld ausgegeben wurde. Wenn du dafür andere Vermögensgegenstände erwirbst, musst du diese eben wieder verkaufen und das Geld dann zum Leben einsetzen.

Gruß
Nelly

Hi

Nehmen wir an, Herr Mustermann hat auf seinem Girokonto xy.000
€. Weil er vermutet dass er in z.B. 3 Monaten arbeitlos wird,
wird das Konto einfach platt gemacht (und das Geld
ausgegeben). Wird bei Harz IV dieses Vermögen berücksichtigt?

sorry, keine Antwort, aber ein Hinweis für Antwortende oder
ggf. auch Hartz IV Verantwortliche: Würde mir die Situation
drohen, in Hartz IV zu rutschen, dann würde ich mein Vermögen
vorher garantiert ausgeben, und zwar für Weiterbildung. Da
könnte es mir dann keiner meher nehmen.

Oder zur Alterssicherung. Da ist es auch geschützt.

Viele grüße
Simsy

Hallo,

Was ist denn ein Notfall wenn nicht der Verlust der
Einkommensquelle, ohne dass sich eine neue auftäte?

Ist richtig, aber es ist schon blöd, wenn einer, der vorsorgt,
hinterher genauso dasteht wie einer, der nicht vorsorgt.

er steht ja eben nicht genauso dar - er kann noch einige Zeit nach eigenem Ermessen sein eigenes Geld ausgeben und die Zeit nutzen, sich einen neuen Broterwerb zu suchen. Extremes Beispiel: würdest Du behaupten, dass ein arbeitsloser ehemaliger Top-Manager, der erhebliche Rücklagen hat und nun davon b.a.w. entspannt lebt,

genauso dasteht wie einer, der nicht vorsorgt

?

Gruß
Ramona

Hallo,

Was ist denn ein Notfall wenn nicht der Verlust der
Einkommensquelle, ohne dass sich eine neue auftäte?

Ist richtig, aber es ist schon blöd, wenn einer, der vorsorgt,
hinterher genauso dasteht wie einer, der nicht vorsorgt.

er steht ja eben nicht genauso dar - er kann noch einige Zeit
nach eigenem Ermessen sein eigenes Geld ausgeben und die Zeit
nutzen, sich einen neuen Broterwerb zu suchen. Extremes
Beispiel: würdest Du behaupten, dass ein arbeitsloser
ehemaliger Top-Manager, der erhebliche Rücklagen hat und nun
davon b.a.w. entspannt lebt,

genauso dasteht wie einer, der nicht vorsorgt

?

Ja, ja, aber machen wir uns nichts vor, die Suche nach einem neuen Broterwerb wird verdammt schwierig ab 40 Jahre und ab 50 Jahre fast aussichtslos. Und dann … ja dann löst man seine eigene Altersvorsorge auf bis zu geringen Freibeträgen und ist im Alter auch arm.
Altersvorsorge nützt also nicht mehr Jeden. Dann lieber jetzt leben! Ausnahmen sind wahrscheinlich Beamte und so ziemlich der Öffentliche Dienst.
Denke, denke, denke …

Hi

Nehmen wir an, Herr Mustermann hat auf seinem Girokonto xy.000
€. Weil er vermutet dass er in z.B. 3 Monaten arbeitlos wird,
wird das Konto einfach platt gemacht (und das Geld
ausgegeben). Wird bei Harz IV dieses Vermögen berücksichtigt?

sorry, keine Antwort, aber ein Hinweis für Antwortende oder
ggf. auch Hartz IV Verantwortliche: Würde mir die Situation
drohen, in Hartz IV zu rutschen, dann würde ich mein Vermögen
vorher garantiert ausgeben, und zwar für Weiterbildung. Da
könnte es mir dann keiner meher nehmen.

Oder zur Alterssicherung. Da ist es auch geschützt.

Wie sieht das dann aus? Schreibe ich „Altersorsorge“ auf mein Sparbuch oder stelle einfach ein entsprechendes Schild in den Garten meines neu erworbenen Schlösschens im Park?
Um sachlich zu bleiben: Welches gerade neu erworbene Vermögen/Kapital ist dann „per se“ als Altersvorsorge so geschützt, dass ich dennoch als HartzIV-Empfänger vom Staat alimentiert werde?
Greetz, Teutoburger

Hi

Oder zur Alterssicherung. Da ist es auch geschützt.

Wie sieht das dann aus? Schreibe ich „Altersorsorge“ auf mein
Sparbuch

Nein, das reicht leider nicht.

oder stelle einfach ein entsprechendes Schild in den
Garten meines neu erworbenen Schlösschens im Park?

Das wäre schon eher möglich. Wohneigentum ist auch geschützt.
Das Schloss darf aber nicht zu groß sein.

Um sachlich zu bleiben: Welches gerade neu erworbene
Vermögen/Kapital ist dann „per se“ als Altersvorsorge so
geschützt, dass ich dennoch als HartzIV-Empfänger vom Staat
alimentiert werde?

Soviel ich weiß (unverbindliche Auskunft), Gelder, an die man erst mit 65 oder so drankommt. Da darf es aber keinen Weg geben, dass man doch irgendwie früher drankommt.

Und natürlich solche, die gar nicht als Kapital, sondern als monatliche Rente ausgezahlt werden.

Viele Grüße
Simsy

Geschütztes Vermögen
Hallo

wusste Herr Mustermann eigentlich, dass er 150,- pro Lebensjahr + 750,- für eventuelle größere Anschaffungen besitzen darf? Hoffentlich hat er nicht komplett alles ausgegeben.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

er steht ja eben nicht genauso dar - er kann noch einige Zeit
nach eigenem Ermessen sein eigenes Geld ausgeben und die Zeit
nutzen, sich einen neuen Broterwerb zu suchen.

ALG II kann er auch nach eigenem Ermessen ausgeben und die Zeit nutzen, sich einen Broterwerb zu suchen. Wenn er da zusätzlich noch ein bisschen was auf der hohen Kante hätte, könnte das durchaus dabei helfen.

Es ist die Rede von 30.000 Euro, nicht von Millionen, deshalb passt dieses Beispiel nicht:

Extremes
Beispiel: würdest Du behaupten, dass ein arbeitsloser
ehemaliger Top-Manager, der erhebliche Rücklagen hat und nun
davon b.a.w. entspannt lebt,

genauso dasteht wie einer, der nicht vorsorgt

?

Ein ehemaliger Top-Manager wird nur arbeitslos, wenn er das unbedingt will. Und ein Mensch mit erheblichen Rücklagen muss ja eh nicht selbst arbeiten, er könnte auch sein Geld arbeiten lassen, da hätte er auch ein Auskommen. Schon mit einer halben Million und einem Zinssatz von 4 %, den man auch ohne große Kenntnisse sicher bekommt bei so einem Betrag, könnte man ein regelmäßiges Einkommen fast 1700,- monatlich erzielen.

Viele Grüße
Simsy

1 „Gefällt mir“