harz4 bei zusammenzug

meine freundin und ihre tochter wollen demnächst in meiner wohnung zusammenziehen sie beckommt bis jetzt ihren lebensunterhalt usw. von der arge wie verhält sich das wenn beide nach mir ziehen?muß ich meinen lohn offenlegen?bei der arge sagten sie ihr sie würde nichts mehr beckommen stimmt das?

Wenn ihr eine Lebensgemeinschaft bildet, wird Dein Verdienst selbstverständlich angerechnet. Je nachdem wieviel Du verdienst, wird dann berechnet, ob noch Hartz IV gezahlt wird oder nicht. Zur Sicherheit würde ich Deiner Freundin raten in die VdK (www.vdk.de) einzutreten. Sie ist ein Sozialverband der sehr gut ist und sie in allen sozialrechlichen Angelegenheiten berät und bis zum Sozialgericht vertritt. Der Monatsbeitrag beläuft sich auf ca. € 4,50 Euro. Wenn die dann der Arge schreiben, hat das ein ganz anderes Gewicht, als wenn sie selber schreibt oder Einspruch erhebt.

Hallo,

die ARGE hat nur bedingt recht. Nach aktuellem Gerichtsurteil wird für ein Jahr ab Einzug (nachzuweisen mittels Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) kein Einkommen des arbeitenden Partners angerechnet. Dies muss auch nicht offengelegt werden. Nach Ablauf des Jahres ist das Einkommen des Partners jedoch darzulegen. Dann kann es durchaus sein, dass deine Freundin nichts mehr bekommt. Innerhalb des ersten Jahres ab Zuzug wird bei der Freudin lediglich 2/3 Miete und 2/3 Umlagen anerkannt. Das heißt dein Anteil für Miete und Umlagen wird nicht berücksichtigt und ist von dir selbst zu tragen. Ansonsten sollte sich im ersten Jahr des Zusammenziehens rechtlich gesehen nichts ändern.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

Ja du mußt und nicht nur das. Du wirst auch nach anderem Vermögen befragt, wie zum Beispiel Kapitallebensversicherung, Imobilien im Prinzip mußt du dich bis „auf die Unterhose“ bildlich gesehen ausziehen und für den Unterhalt deiner Freundin und deren Tochter aufkommen, sofern du dazu finanziell in der Lage bist.
MfG Daniela