hallo… bin momentan harz4 empfänger:frowning:
in dem altbau dass ich wohne gibt es keinerlei heitzungsanlagen. kältester winter seit 40JAHREN (mein glück :-S)!!! In der wohnung gibt es die möglichkeit einen holzofen anzuschießen doch würde dieser ca. 700€ kosten. ab in der Arge angerufen und es geschieldert, doch die dame hat gesagt ich kann da nichts machen, bye.
Kann man da echt nichts machen?? gehört das nicht zu den kosten Wohnung bzw. Heizung?? bitte um hilfe.
Doch, doch, abgesehen von Strom wird die Heizung mit bezahlt. Sollte ja eigentlich auch Bestandteil der eigentlichen Miete sein. Sie können sich nun an ihren Vermieter wenden. Oder aber auf dem Sozialamt einen Zuschuss für die Heizung beantragen. Immerhin gehört es ja glaube ich mit zum Grundrecht eine Heizung zu haben. Selbst ein Radio bzw. Fernseher ist ein Grundrecht da man das Recht auf Information hat. Wie das recht für eine warme Wohnung heißt weiß ich nicht. Sie sind da die erste. Am besten Sie gehen dort Persönlich aufs Amt. Am besten Sie nehmen irgendwas mit was beweist das Sie keine Heizung haben (Mietvertrag, Zeugen, Fotos. In der Regel sollte es dann eine Lösung geben.
Wenn alles nicht hilft dann würde ich mich an die Örtliche Zeitung wenden. Kein Mensch muss in Deutschland im Winter frieren. Ich Garantiere ihnen die Redakteure werden sich die Finger nach ihrer Story lecken. Das Amt würde in ihren Fall gegen die Grundgesetze verstoßen. Das würde sich keine Zeitung entgehen lassen wollen.
die ARGE muss für sanitäre Anlagen sorgen, aber nicht für Heizung. So habe ich das rausgelesen.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/u…
Auf dieser Seite kannst du dich schlau machen.
Ich würde an Deiner Stelle umziehen, das aber vorher bei der ARGE beantragen und mir die Kosten zahlen lassen, oder eben den Ofen, bringe dafür je 3 Angebote.
dann sollte denen eine Entscheidung möglich sein.
Alles Gute
Karin
hallo,
tut mir leid das stimmt wirklich.
die arge zahlt den verbrauch an heizkosten nicht aber die beschaffung oder den anschluss eines heizkörpers.
mich wunder aber die 700 euro. was soll denn da zoo euro kosten.
ist es nicht besser in eine geeignetere wohnung umzuziehen. beim umzug bestehen große chancen, dass die arge den umzug zahlt. vorher aber klären und beantragen, denn es ist unzumutbar in einer nicht heizbaren wohnung zu wohnen.
mit freundlichen grüßen
andalus
Hallo
bevor du einen Ofen organisierst, musst du abklären, ob du den Kamin überhaupt beheizen darfst!!! Es ist in vielen Häusern so, dass in alten Kaminen Kabel hochgezogen wurden! Und damit ein Beheizen von Öfen nicht möglich sit! So, wenn du das abgeklärt hast, musst du auf Euren Recyclinghof gehen und dort schauen - dort kannst du immer mal wieder einen Ofen (schau nach einem Dauerbrandofen, da kannst nämlich alles „on fire“ geben!) finden. Organisiere dir ein Fahrzeug und 2-3 Leute,d ie dir beim Tragen helfen. Sollten im Schmott Spalten sein, no Problem - da gibt es „Spachtelmasse“ und dann ist wieder dicht.
Und NEIN - das Amt kauft bzw. finanziert dir keinen Ofen. Wenn, dann wird man dir anempfehlen, dass du dich mit deinbem Vermieter kurz schliesst, damit dieser aus Kulanz hilft. Verpflichtet ist niemand! Du hast gemietet „Gemietet wie besehen!“ Bleibt also nur: fix zum Recyclinghof! Und viel Glück!
Hallo,
einfach hingehen und einen Antrag stellen. Nicht über das Telefon anfragen, denn das Telefon ist geduldig.
Ansonsten mitteilen das dann mit Stromradiator geheizt wird und die Kosten dafür an die Arge gehen. Und immer einen Anwalt für Sozialrecht zur Vorsicht nochmals fragen.
Auch in anderen Foren wie tacheles.de suchen.
Gruß
Hallo!
Eine Heizmöglichkeit muß vorhanden sein. Kläre dies mit deinem Vermieter schriftlich ab und sende die Kopie an die ARGE, mit einem Antrag auf Kostenübernahme für den Einbau einer Heizanlage, deren jährliche Wartung und für das monatliche Heizmaterial.
Diese muß den Antrag gewähren. Lehnt Diese den Antrag ab, sofort zum Sozialgericht um eine einstweilige Anordnung zu erwirken, da wir uns noch in einer Heizperiode befinden.
Viele Grüße
Heizkostenzuschuß wird nicht mehr gezahlt soviel ich weis. Termin beim Argechef geben lassen. Ihm das Schildern. Aber besser währe eine andere Wohnung suchen. Viel Glück.
Die Arge hat damit nichts zu tun , Sache des Vermieters.Du kannst höchsten Heizkostenhilfe beantragen wenn du denn einen Ofen hast.
LG.
erstmal hallo und ja das ist ein hammer…
einerseits sind der vermieter zuständig andererseits die arge. wenn dir der vermieter keine möglichkeit zum heitzen gibt muss die arge eintreten.
nimm einen ölradiator aus dem baumarkt oder einen sogenannten konvektorofen. die gibts im baumarkt für um die 70 euronen oder schau einfach bei ebay. gerne hätte ich dir erfreulicheres gesagt aber… die arge macht ihre eigenen gesetze…
du kannst nur über anwalt oder caritas was bewegen…
der witz ist aber auch wenn du klage machst ist bis die durch ist frühling und wieder warm… lach…
also caritas fragen… ich weiss die sind net der hit aber haben einen fundus…
anmerkung… den erhöten stromverbrauch fürs heitzen müssen die übernehmen…
viel glück
Wow, noch nie gehört, dass es in der heutigen Zeit Wohnungen gibt, die KEINE Möglichkeit der Heizung haben. Ich weiß nicht, was im Mietvertrag steht bzw. was vereinbart wurde. Aber meiner Meinung nach hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung vernünftig warm ist. Den Zustand, den Du nun hast ist nicht hinnehmbar, weiterhin ist nicht hinnehmbar, dass das Amt Dein Anliegen abwehrt!!!
Das Du die 700 Euro für eine Heizquelle aus Deiner eigenen Tasche zahlen mußt ist ebenfalls eine Sache, die ich höchst bezweifel.
An Deiner Stelle würde ich PERSÖNLICH im Amt erscheinen und mit Deiner / Deinem zuständigen SB sprechen. Sofern Er / Sie nicht einlenkt, würde ich die nächsthöhere Instanz im Amt kontaktieren.
Weiterhin empfiehlt es sich ein Arbeitslosenzentrum in Deiner Stadt zu kontaktieren um Dir einen entsprechenden Rat einzuholen.
Du hast außerdem die Möglichkeit einen Rechtsberatungsschein für das Sozialgericht zu beantragen. Hier kannst Du dann unentgeltlich eine unverbindliche Rechtsberatung über einen Anwalt wahrnehmen bzw. im weiteren Fall kannst Du vielleicht gerichtlich dagegen klagen.
Sprich mit Deinem Vermieter, ob er die Kosten für den Heizungsanschluß nicht vornehmen kann (ist meiner Meinung nach seine Pflicht, Dir eine zum wohnen geeignete Wohnung zu übergeben) bzw. schau alternativ nach einer für Dich geeigneten Wohnung nach Wohnberechtigungsschein bzw. nach Vorgabe der Sozialbehörden GEEIGNETEN Wohnung.
Hilfe bekommst Du z. B. beim Amt für Wohnungswesen.
Ich wünsch Dir viel Glück. Gerne kannst Du mich bei Fragen usw. nochmal anschreiben.
Weiterhin kannst Du mich über den Verlauf dieser Sache auf dem laufenden halten.
sorry. kann dir i.m.leider nicht weiter helfen. Bin auch erst neu in diesem Forum Sorry
da kann ich leider nicht weiterhelfen