Habe vorkurzem 4 gelbe Briefe bekommen vom Amt das ich meine Freundin und unser 3 kinder Geld zurückzahlen sollen von Oktober 2014 Berechnung laut Amt 1800 netto wo bei ich nur 1300 netto verdiene weil ich immer auf Montage bin und Unterkunft selber Vorauszahlung muss sprich 1800 netto minus 500 = 1300 netto die ich verdiene falsche Berechnung ? Wen ja was kann man machen dagegen
Servus,
was bedeutet
Unterkunft selber Vorauszahlung muss
Wer trägt die Kosten der Unterkunft am Ende vom Lied?
Schöne Grüße
MM
Naja wir bezahlen vorher die UUnterkunft bekommen das Geld davon wieder und bezahlen das dann von dem Geld weiter das aber bei uns ihm lohn abgerechnet wird
Servus,
und die 1.800 netto enthalten was? Nur den Lohn oder Lohn plus Spesen?
Schöne Grüße
MM
Hallo Grußloser,
Habe vorkurzem 4 gelbe Briefe bekommen vom Amt
Vier: Unterschiedliche Inhalte? Wenn ja, welche? Stand auf den Briefen XXXbescheid?
Gelb: Stand auf den Umschlägen „Förmliche Zustellung“?
Amt: Eventuell Jobcenter? Wenn ja, gehört die Frage ins Brett Arbeitsamt.
was kann man machen dagegen
Sollten die Briefe „Bescheide“ sein, dann steht dort am Schluß, wie man sich dagegen wehren kann. Das nennt sich Widerspruch.
Auch ohne Gruß
Wen ja was kann man machen dagegen
Gegen eine offizielle Rückforderung kann man Widerspruch einlegen. Hast man zunächst nur eine Anhörung erhalten, kann man sich zu der angenommen Überzahlung äußern oder man kann es sein lassen; die Anhörung ist noch kein widerspruchsfähiger Bescheid und die Beantwortung hat keinen einfluss auf den späteren Widerspruch.
Ob der widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich von hier aus nicht beurteilen.
Im Grundsatz MUSS dieser Lohnbestandteil gem des Zuflussprinzips bei der Berechnung eines Leistungsanspruchs berücksichtigt werden. Von daher gehe ich erstmal davon aus, dass amtsseitig nichts falsch gemacht wurde.
Umgekehrt kann/muss man selbst doppelte Kosten der Unterkunft und ggf. Spesen (pauschal oder in tatsächlicher, notwendiger Höhe) NACHWEISEN. Diese Kosten wirken sich dann ggf. einkommensmindernd aus, sodass ein höherer Leistungsanspruch besteht.
Interessant ist auch die Frage, ob und wie dieser Lohnbestandteil in der Abrechnung vom Arbeitgeber benannt wurde. Möglicherweise handelt es sich zwar um anrechnungsfähiges, nicht jedoch laufendes, sondern einmaliges Einkommen (eher jedoch nicht).
Letztlich wirst du ohne eine Sozialberatung vor Ort, bei der man sich den gesamten Sachverhalt einschließlich der Zahlungszeitpunkte und ggf. der doppelten Kosten (Unterkunft, Spesen) anschauen muss, nichts werden.
Ist ein Rückforderungsbescheid da: Frist ruhig ausschöpfen, dann Widerspruch einlegen (innerhalb der Frist); danach ggf. beim Forderungseinzug anrufen und dort mitteilen, dass zu dieser Rückforderung ein Widerspruch läuft, damit von deren Seite keine Mahnungen kommen.