Hallo,
ich wollte nur mal vorsorglich wissen, wie ich meine dynamische
Lebensversicherung vor Harz 4 rette (ich weiß, dass dies nicht
unbedingt die beste Altersvorsorge ist!).
Zu dem hier:
http://www.anlageberatung.de/hartz4sichere_geldanlag…
wollte ich noch wissen:
-ob das noch aktuell ist?
-verstehe ich das richtig, wenn ich einen „Verwertbarkeitsausschluss“
gemacht habe, dann kann die LV noch so hoch sein, vom Rückkaufwert?
-Angenommen ich bekomme mit 65, was noch 2-3 Jahrzente dauert,
die LV ausgezahlt. Was wird mir dann „voraussichtlich“ davon steuerlich
abgezogen? Abgeschlossen wurde die LV ca. 1980 (noch von meiner Oma 
Grüße,
Erik
Hallo,
ich wollte nur mal vorsorglich wissen, wie ich meine
dynamische
Lebensversicherung vor Harz 4 rette (ich weiß, dass dies nicht
unbedingt die beste Altersvorsorge ist!).
Zu dem hier:
http://www.anlageberatung.de/hartz4sichere_geldanlag…
wollte ich noch wissen:
-ob das noch aktuell ist?
Guten Tag Erik,
an der Sicherung der LV_Verträge hat sich meines Wissens nichts geändert. Es ist aber auch ein wichtiger Schritt, der da gegangen sein muss. Nichtverwertung vor dem 65. bedeutet schlicht Nichtverwertung vor dem 65. Und wenn es Schusterbuben hagelt. Da der Vertrag lange vor 2005 abgeschlossen wurde, ist er bei Auszahlung in +/- 2030 steuerfrei.
Nichtverwertung bedeutet auch, dass er dann nicht mehr als
Kreditsicherheit eingesetzt werden kann, denn eine Bank hat im Fall des Falles dann nur Papier und die Aussicht auf 2030 in der Hand.
Gruß
Günther
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