Harz4 und Weiterbildung

Guten Tag,

ich werd ab 1.3. arbeitslos. Ich möchte dann sofort eine Fortbildung machen. Nun war ich beim Arbeitsamt und dort sagte man mir dass ich den Lehrgang nur machen kann wenn ich kein Harz4 beantrage. Ist das richtig?
Wie aber soll ich von 530€ ALG leben?

LG Mareike

Ich würde Versuchen mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Sprechen und mich dann Gerichtlich mit
der Behörde auseinandersetzen.Ich habe sowas schon
über den Weg durchgesetzt.

Hallo,

also i.d.R. bekommt man bei Beginn der Arbeitslosigkeit das ALG-1, sofern man zuvor mind. 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Das wird individuell berechnet und ist nicht leicht zu verklickern (das geht´s um Steuerklasse und Pipapo).
Wenn das bei Ihnen 530 €uro sind - OK.
ALG-2, im Volksmund auch bekannt als Harz-4, gibt es, wenn man länger als 1 Jahr arbeitslos war, oder man die Aufnahmebedingungen ins ALG-1 nicht geschafft hat.
Hierbei handelt es sich um derzeit € 351,- + Wohngeld für eine „angemessene“ Unterkunft.
Harz-4 wird von Antragstellern manchmal zusammen mit dem ALG-1 beantragt. Hintergrund: Viele Dauergäste beim AA verfügen über reichlich komplexe Geschichten (und Tricksereien) und da kann es vorkommen, daß der Antrag auf ALG-1 nicht finktioniert. Somit sichert sich dieser Personenkreis die Grundversorgung zum Antragstermin.
Daher, was Ihre Frage im Kern angeht: Ist es für Sie i.M. überhaupt relevant, Harz-4 zu beantragen?
Tip: Wohngeld können Sie bei der Sozialbehörde separat beantragen. Das wird imemr gewährt, wenn das Einkommen betimmte Grenzen unterschreitet. Ichd enke, Sie werden nicht von der Teilnahme an dem Lehrgang ausgschlossen, wenn Sie „Unterstützung zum Lebensunterhalt“ bekommen.
Falls es nachher immer noch Probleme gibt, rufen Sie einfach mit Bitte um Klarstellung das Sozialgericht an. Die Kosten dafür können übernommen werden, wenn Sie das Formular -Prozesskostenbeihilfe- ausfüllen. Falls Sie einer Gewerkschaft angehören, bekommen Sie dort kostenlose Beratung und im Ernstfall einen kostenlosen Rechtsbeistand. Das ist dann natürlich ein Anwalt aus dem arbeitnehmernahen Umfeld.

hi ich weiss ich komme damit was spät aber wenn du fortbildung machen möchtest und das arbeitsamt soll dir dabei unter die arme greifen musst du wohl oder übel harz 4 beantragen aber da du ja erst zum 1.3. arbeitslos bist bekommst du eh erst arbeitslosen geld 1 und nach 1 nem jahr erst harz 4 weil für arbeitslosengeld 1 gibt es ja auch ganz andere richtlinien aber ganz einfach ist es damit durch zu kommen wenn duu nach der fortbildung sorfort einen arbeitsplatz bekommst dann müssen die dir das ermöglichen aber frag bei der arge und beim a.amt nach und sei hartnäckig lass idch nicht abwimmeln die wollen dir ja in wirklichkeit ja nicht helfen die wollen ja auch nicht das geld zum fenster raus werfen und deswegen legen die einen steine in denn weg also sei hart :wink: