?HarzIV oder Wohngeld?

Stellt euch mal vor…

…es könnte vielleicht jemand geben, Allein erziehend, 3 Kinder, auf Arbeitssuche.

Der Vater könnte den Unterhalt nicht zahlen, weil er den Kredit für das ehemalige gemeinsam bewohnte Haus (nur er steht im Grundbuch) abbezahlt. Das Gebäude soll verkauft werden, allerdings geht das nicht so schnell. Er verlangt, dass sie sich am Kredit beteiligt, weil er nicht mehr alles zahlen kann (2 von 3 vermieteten Wohnungen stehen leer).

Die Mutter würde nur das Kindergeld bekommen und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Bislang gehörte ihr eine Wohnung, diese ist vermietet. Da sie den Kredit mit unterschrieben hat (und damit voll für 270.000 Euro haftet) und die Bank Geld will, wird jetzt ihre Wohnung im Eilverfahren für 100.000 Euro verkauft.

Sämtliche Experten (auch Rechtsanwalt, Schuldnerberatung…) wissen keinen Ausweg, das Haus/Geld ist erstmal futsch.

Die Frau weiß jetzt nicht, wie sie ihre Miete zahlen soll, den Lebensunterhalt, Versicherungen…

Sie sieht wohl folgende Möglichkeiten:

  • Lottogewinn (leider recht unwahrscheinlich)
  • Job (schon leicht wahrscheinlicher)

realistischer:

  • Wohngeld

ODER

  • Harz IV

Wie soll sie sich entscheiden?

Nach der Scheidung (wenn sie dann noch immer ohne Job ist) müsste sie eh zur ARGE, weil sie die Krankenkassenbeiträge (140 Euro) nicht zahlen kann.

Ihre finanzielle Lage ist ziemlich kritisch, die Lebensversicherung ist bereits aufgebraucht, sie lebt vom Rest des Unterhaltsvorschusses und den Sparbüchern der Kinder… Es gäbe noch einige Dinge zu verkaufen, Schränke, Flohmarktkram… aber nichts „wertvolles“…

Was könnte man in so einem Falle raten?

Lieben Dank für eure Hilfe,
Claudia

Hallo,

  • Wohngeld

ODER

  • Harz IV

Wie soll sie sich entscheiden?

Man kann sich nicht entscheiden.
Wenn man weniger als den Hartz4-Satz zur Verfügung hat und arbeitsfähig ist, bekommt man IMMER Hartz4.

Wenn man ein Einkommen hat, welches über dem Hartz4-Satz liegt, dann kann es passieren, dass man Anspruch auf Wohngeld hat, weil man eben zuwenig verdient, um die Miete zu bezahlen.
Die Einkommenshöhe wird auf jeden Fall geprüft, also wenn zu wenig, schickt einen die Wohngeldstelle zur Hartz4-Agentur.

Beatrix

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo, Beatrix!

Danke für Deine Zeilen.

Es ist – in diesem fiktiven Fall – kein Einkommen da, nur Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.

Mit ihrer Miete aus dem Wohneigentum war die Frau 30 Euro über dem Satz, jetzt ist sie 750 Euro drunter…

Hört sich irgendwie dann doch nach HarzIV an…

*seufz*

Grüßchen,
Claudia

Hallo

Nur pro forma:

Man kann sich nicht entscheiden.

Das stimmt nicht ganz.

Wenn man weniger als den Hartz4-Satz zur Verfügung hat und
arbeitsfähig ist, bekommt man IMMER Hartz4.

Man ist nicht verpflichtet, Hartz4 oder Sozialgeld zu beantragen.
Für Wohngeld müsste man allerdings nachweisen und glaubhaft machen, wovon man lebt. Für diesen Nachweis reicht es aber aus, wenn man (früher) 80 % des Sozialhilfesatzes (ohne Miete, nur für Lebensunterhalt) als Einkommen nachweisen kann. Jetzt wird sich das rgendwie an ALG II orientieren, aber wahrscheinlich auch unter dem ALG-II-Satz liegen.

Aber selbst wenn das hier in Frage käme, was ja nicht der Fall ist, würde sich in jedem Falle Hartz4 empfehlen, da ja dann noch der Alleinerziehendenzuschlag von ca. 30 % oder mehr draufkommt. Auch der Bedarf von Kindern Alleinerziehender liegt über dem Bedarf von anderen Kindern.

Aber jeder, der ALG II bezieht, sollte sich schlau machen, wie das berechnet wird, welche Pflichten man hat usw. In den Hartz-4-Ämtern passieren unwahrscheinlich viele Fehler.
Bei Unsicherheiten ruhig nachfragen, hier oder woanders.

Hört sich irgendwie dann doch nach HarzIV an…

*seufz*

Ja, leider.

Die fiktive Mutter darf aber auf keinen Fall die Sparbücher der Kinder für den Lebensunterhalt verbrauchen. Das Geld gehört den Kindern, und sie ist verpflichtet (gesetzlich!), das Geld gut zu verwalten und auch gut anzulegen. Also keine Aktien jetzt davon kaufen.

Viele Grüße
Simsy

Hartz Kindergeld Wohngeld
Hallo

vielleicht magst du mal hier reinschauen:
http://forum.hartz.info/

Sehr gute u.verständliche Zusammenfassungen zu deinen Fragen.

Unter „Ratgeber“ findest du alles Wissenwerte zu:
-Einkommensanrechnung
-Vermögen (auch über Freibeträge usw.)
-Kinder/ Kindergeld

sowie unter „sonstige Fragen und Antworten“ das Wichtigste zu:
-Kinderzuschlag und Wohngeld.

LG

Hallo, Simsy!

Die fiktive Mutter darf aber auf keinen Fall die Sparbücher
der Kinder für den Lebensunterhalt verbrauchen. Das Geld
gehört den Kindern, und sie ist verpflichtet (gesetzlich!),
das Geld gut zu verwalten und auch gut anzulegen. Also keine
Aktien jetzt davon kaufen.

Aktien? Ach du meine Güte, daran denkt die fiktive Mutter echt nicht! Sie hat ihr eigenes Gespartes „verbraten“ und ihre Lebensversicherung - die Kids wissen Bescheid und es wird zurückgezahlt so schnell wie möglich. Wie und wann - keine Ahnung…

Grüßli,
Claudia

Hallo, Lara!

Danke für den Link!

Schaut gut aus…

Ich hab auch gestern was dazu gefunden, dass die von der ARGE gerne die Leute „abdrängen“ zu Wohngeld + Kindergeldzuschlag. Das würde mir auch reichen - allerdings dauert das und es wurde auch empfohlen, erst mal HarzIV durchzusetzen zumindest bis die anderen Leistungen greifen. Und bei Behörden kann das ja dauern… auf den Unterhaltsvorschuss 3 Monate…

Claudia

Hi,

Für Wohngeld müsste man allerdings nachweisen und glaubhaft
machen, wovon man lebt. Für diesen Nachweis reicht es aber
aus, wenn man (früher) 80 % des Sozialhilfesatzes (ohne Miete,
nur für Lebensunterhalt) als Einkommen nachweisen kann. Jetzt
wird sich das rgendwie an ALG II orientieren, aber
wahrscheinlich auch unter dem ALG-II-Satz liegen.

Aus dem Wohngeldgesetz geht leider nur indirekt hervor, dass Wohngeld nicht den Lebensunterhalt sicherstellen soll, sondern eben nur ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten ist. Zu Sozialhilfezeiten als auch nach Hartz IV dient als Orientierung der Sozialhilfe/ALG2-Bedarf, wobei Einkommen i.H.v. 80% der Regelleistungen zuzüglich den Kosten der Unterkunft als ausreichend angesehen werden kann - aber auch eine vorübergehende Verwertung von Vermögen.

würde sich in jedem Falle Hartz4 empfehlen, da ja dann
noch der Alleinerziehendenzuschlag von ca. 30 % oder mehr
draufkommt. Auch der Bedarf von Kindern Alleinerziehender
liegt über dem Bedarf von anderen Kindern.

Das war einmal vor nunmehr fünf Jahren der Fall. :wink:
Die Regelleistung für Kinder unter sieben Jahren wurden mit Hartz IV von 50% bzw. 55% auf einheitlich 60% angehoben.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehung war schon immer abhängig von Alter und Anzahl der Kinder und reicht von 12% bis 60%.

Aber jeder, der ALG II bezieht, sollte sich schlau machen, wie
das berechnet wird

Nicht nur die - auch Geringverdiener sollten prüfen, ob ihnen Arbeitslosengeld II (unzutreffender Name übrigens, der manch einen nicht arbeitslosen Geringverdiener abhält) zusteht; für Standardfälle habe ich eine soweit wie möglich vereinfachte Berechnung unter http://www.1ngo.de/web/ALG2.html zur Verfügung gestellt. Auch die Alternative Kinderzuschlag und/oder Wohngeld kann hierüber ermittelt werden.

Gruß
Ingo