Harzt 4 , krank werend des zustehenden Urlaub

hallo zusammen.

Wenn man zb. vom Arbeitsamt den zustehenden Jahresurlaub von 21 Tage im Ausland genehmigt bekommt und man wird zb. am 18. Urlaubstag Krank so dass man sich nicht rechtzeitig wieder anwesend beim Arbeitsamt melden kann, bekommt man trotzdem eine sperre auch wenn man sich vom Ausland eine Ärztliche Bescheinigung holt und dies Zb. per fax zuschickt oder auch telefonisch Krank meldet?
Reicht die Ausländische Bescheinigung aus?
(Zb. auf Englisch)??

Hallo,

kann ich nicht direkt helfen. Warst du denn im Krankenhaus, oder nur einfach so krank? Ich denke KH würde es entschuldigen und dürfte zu keiner Sperre führen. Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß

Guten Morgen,
also eine solche Frage hatte ich noch nicht. Ich gehe davon aus, dass die AfA mit dem faxen einer solchen Bestätigung nicht einverstanden seinw ird, es sei denn, man hat den Zusatz dabei, dass man sich auf dem Heimweg befinde! Die unterstellen doch, dass das dann ein „Gefälligkeitsattest“ ist, mit dem man sich den Urlaub einfach verlängern will. Sollte es passieren, kann man es probieren - aber Erfolg nicht garantiert! Es wird bestimmt viel Erklärungsbedarf geben. Ab wann ist man nicht mehr transportfähig oder reisefähig? Da gehen die Schätzungen dann garantiert sehr auseinander. Ein gebrochenes, gut geschientes Bein z.B. wird bestimmt nicht anerkannt werden. (So krass wie die drauf sind, sagen die „Du kannst humpeln und Stützen nutzen!“ Wenn du dann hiern och 6 Wochen flach liegst - ist das bestimmt ok - aber im fremden Land unterstellen die bestimmt weiteren Urlaub! Also ich würde mich so schnell als möglich auf den Heimweg machen!
Hab einen schönen, gesunden Urlaub!

Hallo hamude83,
stelle diese frage bitte mal bei gegen-hartz.de! Die können Dir auf jeden Fall eine antwort drauf geben. Ganz genau weiß ich das nämlich nicht.

VG
greet1959