Harzt IV und Hochzeit anmelden

Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Freundin jetzt schon sechs Jahre zusammen, wir haben aber die gaze Zeit eine WE-Beziehung geführt. Jetzt wohnen wir seit dem 01.01.2010 zusammen und haben auch schon Hochzeitspläne für diesen Herbst. Jetzt zum Problem:

  • Ich bin z.Z. arbeitsos und bekomme Hartz IV
  • meine Freundin arbeitet und verdient grade so viel, dass ich kein Harzt IV mehr bekommenwürde, wenn wir als Eheänliche Gemeinschaft berechnet werden würden.

Da wir aber weder gemeine Kinder haben, noch Verwandte pflegen und auch noch nicht länger als ein Jahr zusammen wohnen, steht mir Hartz IV auch noch ganz offiziel zu.

Meine Frage ist jetzt, was passiert, wenn wir zum Amt gehen und sagen, dass wir heiraten wollen, streichen die mir mein Harzt IV sofort mit Begründungen wie:
Wenn wir heiraten wollen, dann werden wir ja auch füreinander einstehen und damit sind wir eine Einstehensgemeinschaft (oder wie das heißt)!

Oder bekomme ich mein Harzt IV weiter bis wir verheiratet sind? Dann kommt meine „Dann-Frau“ ja uach aus Steuerklasse I raus und es bleibt mehr Geld über.

Ich hab auch schon einwenig im SBG gesucht, aber sowas speziellen nicht gefunden.

Danke für eure Hilfe
Schönen Gruß
Florian Kaufmann

Also ich bin der Meinung wenn du mit deiner zukünpftigen Ehefrau auch vorher schon zusammen wohnst muss sie für dich einstehen und nach der Hochzeit sowieso .Schau mal bei Erwerbslosen Forum .Aber wie gesagt, wie es in wirklichkeit aussieht kann ich dir auch nicht sagen.
Gruss

HI Flo,
sobald zusammen gewohnt/gewirtschaftet wird seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft
das mit dem Jahr ist nur eine Phrase aber spätestens mit der Heirat ist es dann offiziell den
Lohnsteuerjahresausgleich und evtl Lebensversicherungen noch drei Monate vorher
auszahlen lassen so wird es nicht als Einkommen gerechnet. Gruß.

Hi Flo sobald Ihr zusammen wirtschaftet seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, das besagte Jahr ist nur eine Phrase, also falls Lohnsteuerjahresausgleich Lebensversicherungen auflösen ansteht alles drei Monate vorher machen so wird es nicht angerechnet.Gruß.

Hi Flo,
sobald Ihr zusammen wirtschaftet seid ihr eine BG, das genannte Jahr ist nur so eine Phrase,bei einer Besichtigung der Arge zu Hause wird schon nur eine Ketchupflasche als Beweis dafür hergenommen das zusammen gewirtschaftet wird!! Lohnsteuerjahresausgleich Lebensversicherung kündigen und ähnliche große Zahlungseingänge etc. sollten min. 3 Monate vorm Bezug getätigt werden so wird es nicht als Einkommen angerechnet. Gruß.

Hallo Florian,

ja, die Frage scheint echt ein wenig kompliziert zu sein und ich kann nur vermuten, d. h. keine verbindliche Antwort geben.

Ich denke, dass im Falle einer Hochzeit bzw. im Rahmen Eures Zusammenzuges das Amt Euch als Bedarfsgemeinschaft sehen wird. Das heißt, dass in einer Ehe bzw. eheähnlichen Gemeinschaft der Verdienst Deiner Freundin / Ehefrau mit angerechnet wird und Du zumindest Leistungskürzungen bzw. einen Leistungswegfall (sofern Deine Freundin zu viel verdient) hinnehmen mußt.

Die steuerliche Veränderung stellt auf jeden Fall einen positiven Aspekt dar, jedoch werdet ihr sicherlich finanziell nicht besser dastehen wenn Dir die Leistungen gekürzt bzw. ganz eingestellt werden.

Vielleicht gibt es bei Dir in der Nähe ein Arbeitslosenzentrum oder einen Sozialverband, die Dich genauer beraten können. Wie schon gesagt, sind das nur Vermutungen meinerseits, hoffe trotzdem, dass ich vielleicht ein wenig weiterhelfen konnte.

Gruß

Marco

Hallo ,ich denke mal bis zur hochzeit seid ihr eine eheähnliche gemeinschaft und werdet somit zusammen veranlagt.

die hochzeit solltest du in jeden fall melden.ich hoffe ich konnt helfen.lg tpmk

wie das heißt)!

Oder bekomme ich mein Harzt IV weiter bis wir verheiratet
sind? Dann kommt meine „Dann-Frau“ ja uach aus Steuerklasse I
raus und es bleibt mehr Geld über.

Ich hab auch schon einwenig im SBG gesucht, aber sowas
speziellen nicht gefunden.

Danke für eure Hilfe
Schönen Gruß
Florian Kaufmann

Hi,

also dass dir Hartz IV offziell ein Jahr zusteht ist nicht korrekt. Ihr seit eine eheähnliche Gemeinschaft, daher muss man das Einkommen deiner Freundin bei deiner Leistungsberechnung berücksichtigen. Es ist dabei unrelevant ob gemeinsame Kinder oder Verwandte gepflegt werden. Eine Partnerschaft ist eine eheähnliche Gemeinschaft. Ihr seit bereits jetzt eine „Einstehungsgemeinschaft“ mit oder ohne Hochzeit, daher muss korrekterweise das Einkommen jetzt schon und zwar rückwirkend seit ihr zusammen in einer gemeinsamen Wohnung wohnt (auch hier ist es unrelevant ob eine WE-Beziehung bestand) berücksichtigt werden. Sollte das Amt die o. g. Tatsachen nicht wissen, gilt dies natürlich als Betrugsversuch.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Freundin jetzt schon sechs Jahre zusammen,
wir haben aber die gaze Zeit eine WE-Beziehung geführt. Jetzt
wohnen wir seit dem 01.01.2010 zusammen und haben auch schon
Hochzeitspläne für diesen Herbst. Jetzt zum Problem:

  • Ich bin z.Z. arbeitsos und bekomme Hartz IV
  • meine Freundin arbeitet und verdient grade so viel, dass ich
    kein Harzt IV mehr bekommenwürde, wenn wir als Eheänliche
    Gemeinschaft berechnet werden würden.

Da wir aber weder gemeine Kinder haben, noch Verwandte pflegen
und auch noch nicht länger als ein Jahr zusammen wohnen, steht
mir Hartz IV auch noch ganz offiziel zu.

Meine Frage ist jetzt, was passiert, wenn wir zum Amt gehen
und sagen, dass wir heiraten wollen, streichen die mir mein
Harzt IV sofort mit Begründungen wie:
Wenn wir heiraten wollen, dann werden wir ja auch füreinander
einstehen und damit sind wir eine Einstehensgemeinschaft (oder
wie das heißt)!

Oder bekomme ich mein Harzt IV weiter bis wir verheiratet
sind? Dann kommt meine „Dann-Frau“ ja uach aus Steuerklasse I
raus und es bleibt mehr Geld über.

Ich hab auch schon einwenig im SBG gesucht, aber sowas
speziellen nicht gefunden.

Danke für eure Hilfe sobald du dem amt meldest das ihr heiraten wollt werdet ihr als eheähnliche gemeinschaft gerechnet und ihr bekommt nur ergänzend hartz IV bzw. garnichts mehr, spreche aus eigener Erfahrung, sobald ihr eigentlich zusammen wohnt müßt ihr das dem Amt schon melden
Schönen Gruß
Florian Kaufmann

ich weiß jetzt nicht ob meine antwort angekommen ist, bin iminternet noch nicht so firm, also theoretisch hättet ihr euch schon ab 1.1.beim amt melden müssen, daß ihr zusammen wohnt, so lange es nur eine wochenendbeziehung ist, können sie nichts machen, aber wenn ihr tag täglich zusammen wohnt ist das eheähnliche gemeinschaft und das bedeutet euer geld wird zusammengeschmissen, spreche aus eigener erfahrung, versucht den mund zuz halten und das geld noch zu nehmen, es gibt so viele die das machen aber es darf auch keiner aus eurer umgebung etwas an das amt weitergeben ist eine etwas heikle sache, aber wenn ihr eh im herbst heiraten wollt, dann ist es eh vorbei lg gabi wenn du noch fragen hast, dann schreibe mir direkt [email protected]

Keine Angst, die ARGEN versuchen zwar immer einen Ausweg zu finden.
Aber hier werden sie sich die Zähne ausbeissen, der Verdienst Deiner Freundin zukünftigen Frau spiel zwar eine Rolle, jedoch müssen die ARGE n die Freibeträge abziehen, erst danach können die mit dem übrig gebliebenen den Satz nach SGB2 bestimmen.

Melden musst du die Veränderung auf jeden Fall.
Und Wegen Hartz IV auf die Heirat verzichten, ist auch nicht so ganz toll.