Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Freundin jetzt schon sechs Jahre zusammen, wir haben aber die gaze Zeit eine WE-Beziehung geführt. Jetzt wohnen wir seit dem 01.01.2010 zusammen und haben auch schon Hochzeitspläne für diesen Herbst. Jetzt zum Problem:
- Ich bin z.Z. arbeitsos und bekomme Hartz IV
- meine Freundin arbeitet und verdient grade so viel, dass ich kein Harzt IV mehr bekommenwürde, wenn wir als Eheänliche Gemeinschaft berechnet werden würden.
Da wir aber weder gemeine Kinder haben, noch Verwandte pflegen und auch noch nicht länger als ein Jahr zusammen wohnen, steht mir Hartz IV auch noch ganz offiziel zu.
Meine Frage ist jetzt, was passiert, wenn wir zum Amt gehen und sagen, dass wir heiraten wollen, streichen die mir mein Harzt IV sofort mit Begründungen wie:
Wenn wir heiraten wollen, dann werden wir ja auch füreinander einstehen und damit sind wir eine Einstehensgemeinschaft (oder wie das heißt)!
Oder bekomme ich mein Harzt IV weiter bis wir verheiratet sind? Dann kommt meine „Dann-Frau“ ja uach aus Steuerklasse I raus und es bleibt mehr Geld über.
Ich hab auch schon einwenig im SBG gesucht, aber sowas speziellen nicht gefunden.
Danke für eure Hilfe
Schönen Gruß
Florian Kaufmann