Liegt ein sofortiger Kündigungsgrund vor, wenn man Haschischpflanzen auf dem Balkon angepflanzt hat oder macht man sich „nur“ strafbar, da es sich umHaschisch-Pflanzen handelt? Oder kann der Vermieter auf ungenehmigter Balkonnutzung plädieren?
Dazu gibts bereits mehrfach Urteile: Der Vermieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung.
Wenn es nicht nur ein oder zwei Pflänzchen sind besteht ja der Verdacht auf Handel, geht garnicht.