'haste mal 'ne Zigarette' - schon Notwehr?

Hi,

immer wieder liest man in den Zeitungen dass genau so Ueberfaelle ablaufen. Mehrere Jugendliche fragen nach einer Zigarette, man sagt freundlich Nein und schon hagelt es Schlaege oder Messerstiche. Mal folgender fiktiver Fall: A geht abends auf einer leeren Nebenstrasse. A hat Pfefferspray dabei. Es kommen drei Typen (die nicht aussehen als wenn sie gerade von der Chorprobe in der Pfarrei kommen) auf A zu und fragen nach einer Zigarette. A holt sein Spray raus und gibt eine Ladung ab. Als A sich entfernen will kommt eine Polizeistreife zufaellig vorbei und nimmt die Sache auf. A plaediert auf Notwehr, die 3 Jugendlichen auf KV da sie ja nur „ganz freundlich“ nach Zigaretten gefragt haben.

Wie sind nun A’s Chancen vor Gericht? Ist sein Verhalten gerechtfertigt? Oder wird von A verlangt dass er erst wartet bis die (3) Jugendlichen handgreiflich werden?

K

Notwehr setzt voraus, dass ein rechtswidriger Angriff zumindest unmittelbar bevorsteht. Davon wird man hier nicht ohne weiteres ausgehen können. Wenn der Beschuldigte allerdings davon ausging, wird er womöglich trotzdem straffrei ausgehen; wer nämlich irrig von dem Vorliegen einer Notwehrlage ausgeht, handelt ggf. schuldlos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum

Hi

Wenn der Richter sich mit Reaktionszeiten und Kampfkunst auskennt und nicht an Bildzeitungsschlagzeilen glaubt , wird er die Sachlage auseinander nehmen und es kleinlichst auseinander zupfen ob nun wirklich Notwehr angebracht war.
Basierend auf der Tatsache das der Angegriffene sich mit Pfefferspray gewehrt hat , was eigentlich NUR gegen Tiere eingesetzt werden darf , dieses Pfefferspray aber in der Jacke oder Handtasche war , also einige Sekunden zeit vergangen war , bis es zum Einsatz kam , muss der Angegriffene Kampfspuren haben , also zumindest einen blauen Fleck oder der gleichen .
ist nichts erkennbar , wird es kritisch.

Ich beschäftige mich als Dozent mit dem Thema Selbstverteidigung , Notwehr und Recht und sehe diesen Thread eigentlich als Schubladen-Phrase .
klar gibt es sowas , aber unsere Jugend sieht es momentan als Chick an als Gangsta-Rapper durch die Gegend zu ziehen .
Nur weil diese Personen nicht im gebügelten Hemd unterwegs sind , sind diese Person noch lange nicht angriffslustig .
aber nichts desto trotz …
rein zufällig habe ich gestern auf einem Seminar mitbekommen , das es tatsächlich möglich ist , sich gegen 5 ( unbewaffnete ) Jugendliche zu wehren , das diese alle nacheinander auf den Boden flogen , ihre Lektion bekommen haben , aber keiner von denen wirklich verletzt war.

gruss

Toni .

rein zufällig habe ich gestern auf einem Seminar mitbekommen ,
das es tatsächlich möglich ist , sich gegen 5 ( unbewaffnete )
Jugendliche zu wehren , das diese alle nacheinander auf den
Boden flogen , ihre Lektion bekommen haben , aber keiner von
denen wirklich verletzt war.

Moin,

das kann aber leider nicht jeder, und dann kommen eben Hilfsmittel wie Pfefferspray zum Einsatz.
Letztlich ist es aber doch in beiden Situationen dasselbe: Notwehr oder KV? Also kommt es auf den Richter an, oder?

Gruß,

Florian

Hallo,

Wenn der Richter sich mit Reaktionszeiten und Kampfkunst auskennt und nicht an Bildzeitungsschlagzeilen glaubt, wird er die Sachlage auseinander nehmen und es kleinlichst auseinander zupfen ob nun wirklich Notwehr angebracht war.

Ein Richter, der seinen Job ernst nimmt, und das sind die meisten, wird es kleinlichst auseinander zupfen. Auch wenn er sich nicht mit Kampfkunst auskennt, wird er einen Kampfsportsachverständigen ranholen, der ihm die Sachlage nochmals darlegt. Aber: Wenn es sich um einen Kampfsport handelt, der sich selbst als „Kampfkunst“ (Wing Tsun?) darstellt, wage ich zu behaupten, dass diese Kampfkunst keinesfalls geeignet ist, das Notwehrrecht auszuüben. WT ist darauf ausgelegt, den Gegner möglichst brutal kampfunfähig zu machen. Eine Demonstration des Großmeisters hier in Deutschland vor einigen Jahren hat nicht nur mich, sondern auch andere Kampfsportexperten angewidert. Bei einer derartigen „Notwehr“ wäre die Verurteilung vor Gericht sicher.

Basierend auf der Tatsache das der Angegriffene sich mit Pfefferspray gewehrt hat , was eigentlich NUR gegen Tiere eingesetzt werden darf, dieses Pfefferspray aber in der Jacke oder Handtasche war , also einige Sekunden zeit vergangen war , bis es zum Einsatz kam , muss der Angegriffene Kampfspuren haben , also zumindest einen blauen Fleck oder der gleichen . ist nichts erkennbar, wird es kritisch.

Auch wenn sich der Verteidiger mit einer „unzulässigen“ Waffe verteidigt hat, ist das für die Notwehr unbeachtlich. Notwehr kann auch dann ausgeübt werden, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Man muss nicht warten, bis die ersten Schläge treffen, Kampfspuren müssten also nicht vorliegen.

Ich beschäftige mich als Dozent mit dem Thema Selbstverteidigung, Notwehr und Recht und sehe diesen Thread eigentlich als Schubladen-Phrase .

Finde ich nicht. Gerade als Dozent solltest du solche Situationen kennen und bewerten können. Ich frage mich aber, warum du Notwehr vom Recht getrennt aufführst. Notwehr ist Recht.

klar gibt es so was , aber unsere Jugend sieht es momentan als Chick an als Gangsta-Rapper durch die Gegend zu ziehen. Nur weil diese Personen nicht im gebügelten Hemd unterwegs sind , sind diese Person noch lange nicht angriffslustig aber nichts desto trotz.

Die Kleidung eines Menschen zeigt nicht, ob sie angriffslustig sind. Der Täter des letzten Überfalls, in dem ich mit ermittelte, war mit Anzug und Schlips unterwegs und raubte Autofahrer mit vorgehaltener Pistole aus.

rein zufällig habe ich gestern auf einem Seminar mitbekommen , das es tatsächlich möglich ist , sich gegen 5 ( unbewaffnete ) Jugendliche zu wehren , das diese alle nacheinander auf den Boden flogen , ihre Lektion bekommen haben , aber keiner von denen wirklich verletzt war.

Das sagt nichts aus. Im Trainiung und auch in der Realität habe ich schon mehrfach Gegner abgewehrt, die teils sogar bewaffnet waren und wirklich hart angriffen.

Die grundlegende Fragen bei der im UP geschilderten Lage sind, ob nach Ansicht des Verteidigers wirklich ein Angriff bevorstand und ob er sich verteidigen wollte. Der Richter würde es vermutlich als etwas seltsam bewerten, wenn in einer dunklen Straße plötzlich drei Personen vor einem stehen und nach einer Zigarette fragen. Zumindest dürfte er die aufkommende Angst nicht als irreal oder Spinnerei ansehen. Des Weiteren würden die drei Personen genauestens überprüft werden. Wenn schon einschlägige Erkenntnisse vorlägen, dass sie schon wegen Straftaten aufgefallen wären, könnte er durchaus davon ausgehen, dass tatsächlich ein Angriff bevorstand und die Notwehr als gerechtfertigt (und nicht als entschuldigt) beurteilen.

Gruss

Iru

2 „Gefällt mir“

Danke an alle. Es ist also, wie ich erwartet hatte, ein grosses „ja, aber…“ und haengt nicht nur von der dunkeln Strasse und den drei Personen ab. Es gaebe ja eigentlich nur zwei Szenarien: 1. A sprueht, und geht weiter. Jetzt koennten die Anzeige erstatten, die Polizei sucht A, man findet ihn etc. oder die Jugendlichen sagen sich „Pech gehabt“ (wenn sie wirklich auf einen Raub aus waren). 2. Die Polizei durchsucht die Jugendlichen und findet Waffen - Glueck fuer A, Richter wird das sicher fuer A werten. Oder: Die Polizei findet Gesangshefte und A hat Pech und muss die Konsequenzen tragen.

Es bleibt eine Einzelfallentscheidung die A hoffentlich nie treffen muss.