Hallo,
Wenn der Richter sich mit Reaktionszeiten und Kampfkunst auskennt und nicht an Bildzeitungsschlagzeilen glaubt, wird er die Sachlage auseinander nehmen und es kleinlichst auseinander zupfen ob nun wirklich Notwehr angebracht war.
Ein Richter, der seinen Job ernst nimmt, und das sind die meisten, wird es kleinlichst auseinander zupfen. Auch wenn er sich nicht mit Kampfkunst auskennt, wird er einen Kampfsportsachverständigen ranholen, der ihm die Sachlage nochmals darlegt. Aber: Wenn es sich um einen Kampfsport handelt, der sich selbst als „Kampfkunst“ (Wing Tsun?) darstellt, wage ich zu behaupten, dass diese Kampfkunst keinesfalls geeignet ist, das Notwehrrecht auszuüben. WT ist darauf ausgelegt, den Gegner möglichst brutal kampfunfähig zu machen. Eine Demonstration des Großmeisters hier in Deutschland vor einigen Jahren hat nicht nur mich, sondern auch andere Kampfsportexperten angewidert. Bei einer derartigen „Notwehr“ wäre die Verurteilung vor Gericht sicher.
Basierend auf der Tatsache das der Angegriffene sich mit Pfefferspray gewehrt hat , was eigentlich NUR gegen Tiere eingesetzt werden darf, dieses Pfefferspray aber in der Jacke oder Handtasche war , also einige Sekunden zeit vergangen war , bis es zum Einsatz kam , muss der Angegriffene Kampfspuren haben , also zumindest einen blauen Fleck oder der gleichen . ist nichts erkennbar, wird es kritisch.
Auch wenn sich der Verteidiger mit einer „unzulässigen“ Waffe verteidigt hat, ist das für die Notwehr unbeachtlich. Notwehr kann auch dann ausgeübt werden, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Man muss nicht warten, bis die ersten Schläge treffen, Kampfspuren müssten also nicht vorliegen.
Ich beschäftige mich als Dozent mit dem Thema Selbstverteidigung, Notwehr und Recht und sehe diesen Thread eigentlich als Schubladen-Phrase .
Finde ich nicht. Gerade als Dozent solltest du solche Situationen kennen und bewerten können. Ich frage mich aber, warum du Notwehr vom Recht getrennt aufführst. Notwehr ist Recht.
klar gibt es so was , aber unsere Jugend sieht es momentan als Chick an als Gangsta-Rapper durch die Gegend zu ziehen. Nur weil diese Personen nicht im gebügelten Hemd unterwegs sind , sind diese Person noch lange nicht angriffslustig aber nichts desto trotz.
Die Kleidung eines Menschen zeigt nicht, ob sie angriffslustig sind. Der Täter des letzten Überfalls, in dem ich mit ermittelte, war mit Anzug und Schlips unterwegs und raubte Autofahrer mit vorgehaltener Pistole aus.
rein zufällig habe ich gestern auf einem Seminar mitbekommen , das es tatsächlich möglich ist , sich gegen 5 ( unbewaffnete ) Jugendliche zu wehren , das diese alle nacheinander auf den Boden flogen , ihre Lektion bekommen haben , aber keiner von denen wirklich verletzt war.
Das sagt nichts aus. Im Trainiung und auch in der Realität habe ich schon mehrfach Gegner abgewehrt, die teils sogar bewaffnet waren und wirklich hart angriffen.
Die grundlegende Fragen bei der im UP geschilderten Lage sind, ob nach Ansicht des Verteidigers wirklich ein Angriff bevorstand und ob er sich verteidigen wollte. Der Richter würde es vermutlich als etwas seltsam bewerten, wenn in einer dunklen Straße plötzlich drei Personen vor einem stehen und nach einer Zigarette fragen. Zumindest dürfte er die aufkommende Angst nicht als irreal oder Spinnerei ansehen. Des Weiteren würden die drei Personen genauestens überprüft werden. Wenn schon einschlägige Erkenntnisse vorlägen, dass sie schon wegen Straftaten aufgefallen wären, könnte er durchaus davon ausgehen, dass tatsächlich ein Angriff bevorstand und die Notwehr als gerechtfertigt (und nicht als entschuldigt) beurteilen.
Gruss
Iru