Angenommen eine Hausverwaltung fordert die Mieter mit gegebener Frist auf, fahruntaugliche Fahrräder (zb. platter Reifen) vom Hof zu Entfernen, anderweitig würden diese sonst vom Hausmeister entsorgt werden. Ist dies rechtens? Die Aufforderung passiert nicht persönlich sondern per Aushang.
Angenommen eine Hausverwaltung fordert die Mieter mit
gegebener Frist auf, fahruntaugliche Fahrräder (zb. platter
Reifen) vom Hof zu Entfernen, anderweitig würden diese sonst
vom Hausmeister entsorgt werden. Ist dies rechtens? Die
Aufforderung passiert nicht persönlich sondern per Aushang.
Das ist v.a. in Universitätsstädten Usus. Würde hier nichts passieren wäre der Hof irgendwann mal vollkommen mit zurückgelassenen Fahrradwracks überfüllt.
Dadurch dass eine Frist gesetzt wird ist nichts zu beanstanden, der Weg des Aushangs ist in Einheiten mit mehreren Wohnung der einzig gangbare. Oder läutet der Hausmeister jedes mal und sagt persönlich wann der Strom- oder Heizungsableser kommt?
Und wer sein fahruntüchtiges Fahrrad behalten möchte muss ja nur reagiern …
Grüße
Wawi
(der das Problem aus Studienzeiten kennt)
Die Rede ist ja nicht von Fahrradwracks, sondern nur von zB einem banalen platten Reifen. Sicherlich ist es richtig nicht benutzte Fahrräder vom Hof zu entfernen, schließlich verbrauchen die auch Platz. Aber darf die Hausverwaltung Eigentum der Mieter einfach entsorgen? Was ist wenn die Frist eine Woche beträgt, eine Mietpartei im Urlaub ist und von der Aufforderung also nicht in Kenntnis gesetzt worden konnte? Und siehe da ihr Fahrrad wurde entsorgt. Gibt es einen § darüber, der der Hauswerwaltung das Recht vorbehält?
derartige Aufforderungen sind rechtens, vor allem aber wirksam: Die Schlamper reißen schon mal die Augen auf. Aus der Hausordnung lässt sich garantiert herauslesen, dass Fahrräder ihren Platz haben.
Mit dem Entfernen der Fahrräder würde der Hausmeister natürlich zu weit gehen, aber wer sagt denn, dass er es tut?
Ich kenne ein ähnliches Verfahren aus der EDV, da werden Dateibesitzer aufgefordert, ihren alten, seit Monaten ungelesenen Kram zu löschen oder zu archivieren, ansonsten siehe oben. Wenn sich die Leute nicht melden, fliegt das Gerümpel - nein, nicht in den Container, sondern erstmal ins Zwischenlager, und schon kommen ein paar Kollegen mit hochrotem Kopf angedackelt. Peinlich, peinlich. Die Zwischenlager werden dann 6 Wochen später kommentarlos entsorgt.
Nicht die feine Art, aber hochwirksam, wenn es gilt, Leute zu erreichen, die Administratoren (oder Hausmeister) für Armleuchter halten
Die Rede ist ja nicht von Fahrradwracks, sondern nur von zB
einem banalen platten Reifen.
also eindeutig nicht fahrbereit. Wenn das seit Monaten so ist, dann wirkt das Rad wie nie benutzt.
Was ist wenn die Frist
eine Woche beträgt, eine Mietpartei im Urlaub ist und von der
Aufforderung also nicht in Kenntnis gesetzt worden konnte? Und
siehe da ihr Fahrrad wurde entsorgt. Gibt es einen § darüber,
der der Hauswerwaltung das Recht vorbehält?
Eine Woche würde ich als zu kurz ansehen, aber ich würde auch nie ein Fahrrad im allgemeinen Bereich rumstehen lassen, wenn ich in Urlaub fahre. Das kommt in der Zeit in den Keller (wo dann mein Reiserad weg ist, das sonst dort seinen Stammplatz hat).