Hallo!
Folgender Fall ist frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit tatsäch existierenden Ereignissen, Firmen oder Personen wären rein zufällig.
Herr Müller ist in Berlin Angesteller im öffentlichem Dienst. Seit ca. einem halben Jahr ist er wegen einer Erkrankung Arbeitsunfähig (AU). In den ersten sechs Wochen bekam er Lohnfortzahlung, seit dem Krankengeld (KG) von seiner Krankenkasse (KK).
Seit Ablauf der Lohnfortzahlung bekommt er vom behandelndem Arzt keine AU -bescheinigung mehr, den sog. Gelben, von dem ein Blatt für den AG und das zweite für die KK ist, sondern muß vom Arzt einen sog. Auszahlschein ausfüllen lassen und diesen zur KK schicken, um dann sein KG zu bekommen. Zusätzlich bekommt er vom AG die Differenz zwischen seinem Gehalt und dem KG. Also kann Herr M. seinen AG nur noch telefonisch seinen AG über die weitere AU informieren. Dieser mag sich damit aber nicht zufrieden geben, sonders besteht auf etwas schriftlichem vom Arzt. Herr M. hat sich damit beholfen, dem AG jeweils eine Kopie des Auszahlscheins zuzusenden, und der AG ist zufrieden.
Aber muß Herr M. das eigentlich? Hat der AG einen rechtlichen Anspruch darauf? Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung gibt es nun mal nichts Schriftliches mehr vom Dok für den AG. Muß der AN itrotzdem dafür sorgen? Klar ist, daß ein erkrankter AN den AG darüber und über die vorraussichtliche Dauer der AU informieren muß, aber muß er das zwingend, oder genügt nicht die telefon. Info?
Gruß Bernd
PS.: Es geht hier ausschließlich und aus reiner Neugier um die Rechtslage dieses frei erfunden Falls, nicht um eine moralische Bewertung.