Im Arbeitsvertrag werden die Arbeitsbedingungen, wie das Entgelt, die zu leistende Arbeitszeit etc. geregelt.
Sofern die Lage der Arbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist legt der Arbeitgeber diese mittels Dienstplan fest.
Diese einseitige Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitstzeit durch den Arbeitgeber erfolgt aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 GewO. Der Arbeitgeber bewegt sich bei der Gestaltung des Dienstplans nicht im rechtsfreien Raum, er hat bei der Dienstplangestaltung die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Arbeitnehmervertretung zu beachten, zudem muss er sich an gesetzliche Vorschriften, Betriebsvereinbarungen oder anwendbare Tarifverträge halten.
Eine gesetzliche Vorschrift wie lange Dienstpläne aushängen müssen, gibt es meines Wissens nicht.
Auch wenn ein Dienstplan ein kurzfristiges Mittel der Personalplanung ist, sollte der Arbeitgeber die Interessen der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen und die Dienstpläne möglichst frühzeitig bekanntgeben. Arbeitsrechtschützer empfehlen eine 4 bis 6 Wochenfrist, aber das ist in der Praxis kaum umsetzbar. Kurzfristige Änderungen sollten sich in Grenzen halten, sind aber immer noch möglich, so dass das Aushängen eines vorläufigen Dienstplanes im Interesse der Betriebszufriedenheit und der Organisation von beiden Seiten angestrebt sein sollte
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht und sie auf eine tranzparente und gerechte Einteilung achten.
Ich gehe mal davon aus, dass es bei euch keinen BR gibt. Aber dein Arbeitsvertrag wird deine Arbeitszeiten regeln.
Meiners Wissens nach, das Du im Normalfall spätestens 24 Std. vorher Bescheid wissen solltest. Darunter fallen natürlich keine Vertretungen im Krankheitsfall und ähnliches natürlich ausgenommen.
Minusstunden, die durch die Einteilung des AG entstehen mußt du nicht so hinnehmen. Gehe auf deinen AG zu und biete deine Arbeitskraft an. Kläre den Sachverhalt, damit du nicht irgendwann Lohnabzüge hast.
Ein AG der die Arbeitskraft seiner AN nicht „nutzt“ trotz vertraglicher Vereinbarungen darf es dem AN nicht in Abzug bringen. (dieses ist aber eine Aussage unter Vorbehalt)
Raten kann ich dir nur, dass du ein offenes Gespräch mit deinen AG führst. Frage warum die Situation so entstanden ist und versuche auch die andere Seite zu verstehen und eine Lösung anzustreben. Auch dein AG sollte versuchen deine Seite zu verstehen und an einer gütlichen Lösung interessiert sein.
LG