Hat Arbeitgeber das Recht mir im Feierabend

… via Chat über das Handy mir für den nächsten Tag frei zugeben, obwohl ich Minusstunden habe?

Zum einen möchte ich nicht frei machen und noch mehr Minusstunden aufbauen und zum anderen möchte ich gerne früher über freie Tage informiert werden, damit ich Termine für mich und meine Familie machen kann.

Ich bin Arzthelferin

Vielen Dank

Maike

hallo Maik,

ja darf er.
Er hat Direktionsrecht !!!

Gruss von Nonne213

Fordern sie ihren Arbeitgeber auf einen regulären Diensrplan zu erstellen, auf. An den sich jeder halten muss. Stellen sie ihre Arbeitskraft auf alle Fälle dem Arbeitgeber zu verfügung um nicht weiter in die Minusstunden zu rutschen. Nach Arbeitsende sollten sie in Zukunft ihr Handy abschalten !!! um nicht mehr erreichbar zu sein.

… via Chat über das Handy mir für den nächsten Tag frei
zugeben, obwohl ich Minusstunden habe?

Zum einen möchte ich nicht frei machen und noch mehr
Minusstunden aufbauen und zum anderen möchte ich gerne früher
über freie Tage informiert werden, damit ich Termine für mich
und meine Familie machen kann.

Ich bin Arzthelferin

Vielen Dank

Maike

Hallo,

In Ausnahmefällen kann er das schon machen. Ansonsten gilt: 24 Stunden vorher muß der AG Bescheid geben. Die Minusstunden sind eigentlich kein Problem. Denn der AG muß unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (AZ), dass bezahlen, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn dann noch im Arbeitsvertrag ein Zeitkonto vereinbart wurde, dann muß der AN höchstens 10 bis 15 % der vereinbarten Monatsarbeitszeit, zusätzlich als Überstunden, mehr arbeiten.

Beispiel: Der AV besagt, die monatliche AZ beträgt 100 Stunden. Tatsächlich wurden nur 50 Stunden gearbeitet. Der AG muß trotzdem 100 Stunden auszahlen, legt dafür aber 50 Stunden ins vereinbarte!!! Zeitkonto.

Nächster Monat: Der Dienstplan sagt, dass man diesen Monat 100 Stunden arbeiten muß und zusätzlich die 50 Minusstunden aus dem Zeitkonto. Das ist gesetzlich nicht zulässig. Heißt, der Arbeitnehmer kann höchstens 15 Stunden zu Mehrarbeit (also Überstunden) verplant werden. Somit beträgt die Gesamtarbeitszeit 115 Sunden.
Der Rest bleibt im Zeitkonto

Warum ist das so? Ganz einfach, der Arbeitnehmer trägt nicht das unternehmerische Risiko eines Unternehmers (Arbeitgebers). Über diese Rechte wacht die Gewerkschaft, in Form ihres kostenlosen Rechtsschutzes für ihre Mitglieder.

Alles Gute

.
Hallo Mararo,

gesetzlich ist hier nicht zu 100 % was geregelt. Die übliche, aber leider nur selten durchgeführte, Regelung beträgt 4 Tage vor dem Wechsel des Dienstplans. Es können aber plötzliche und erwartete Gründe vorliegen, warum ein Dienstplan (mal) geändert wird. Ist bei Dir im Arbeitsvertrag was geregelt? Im Endeffekt gilt die dort aufgeführte Regelung. Wenn Du allerdings durch „plötzliche“ „Frei“-tage immer mehr Minusstunden aufbaust, dann wäre das auch für mich ein nicht haltbarer Zustand.
Rede mit Deinem Arbeitgeber, dass Du Deine Freizeit auch mit wichtigen Erledigungen planst, und diese natürlich in etwas länger geplante „Frei“-tage legst. Bei den Planungen der Arbeitszeit im Einzelhandel sollten die Wünsche vom Arbeitgeber UND vom Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Das Einzige, was wirklich helfen sollte, ist ein Gespräch mit Deinem Chef.

Es tut mir leid, dass ich Dir nicht wirklich helfen konnte.

Es interessiert mich natürlich, wie die „Angelegenheit“ in Zukunft geregelt wird. Daher: melde Dich nochmal in den nächsten Wochen/Monaten, ob auf Deine Wünsche/Ansprüche eingegangen wurde.

Viel Erfolg und LG…
Hoelti

Hallo, Maike,

ich weiß, dass es in Arztpraxen (arbeitsrechtlich gesehen) nicht immer nach Recht und Ordnung zugeht und oft nach dem „Direktionsrecht“ des Chefs läuft. So scheint es auch bei Euch zu sein. In Sachen Arbeitszeit (bzw. die Verteilung der Arbeitszeit) gibt es einen Tarifvertrag. Sollte dieser bei Euch nicht angewendet werden, dann müsste die Arbeitszeit (und alles was damit verbunden ist) im Arbeitsvertrag geregelt sein. Eine gewisse Flexibilität im bestimmten Rahmen ist bei solchen Arbeitsverhältnissen sicherlich angebracht. Die darf aber nicht dazu führen, dass sich der Chef per Anweisung alles erlauben kann. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Gruß W.

Hallo,

solange nichts explizit per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist, ist eine solche Situation schwierig. Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber einen Dienstplan erstellen und sich daran halten.
An Ihrer Stelle würde ich das Gespräch mit dem AG suchen, indem er sich erklärt warum so kurzfristig freigegeben wird.
Nach dem Direktionsrecht hätte er sie direkt bei/nach Arbeitsbeginn nach Hause schicken können, wenn keine Arbeit da wäre. Wobei man aber beachten sollte, das der AG für ausreichend Arbeit sorgen muss (Unternehmerrisiko).
Den ulitmativen Tip hierzu kann man hier nicht geben, da die Umstände weswegen der AG Freizeit gewährt hier nicht aufgezeigt wurden.
Gruß Svalroph

Danke

Hallo Maike,
grundsätzlich hat der Arbeitgeber a) keinen Zugriff auf Ihre Freizeit, b) hat er Sie nicht in Ihrer Freizeit privat anzurufen. Das können Sie sich ein für alle mal verbitten. Allerdings muss man sich darüber im klaren sein, dass hier der Ärger vorprogrammiert ist. Zum Anderen haben Sie einen Arbeitsvertrag, der eine bestimmte Stundenzahl pro Woche festlegt. Der Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden.
Im Übrigen, wer schreibt Ihnen vor täglich im Chat zu sein/ nachzusehen? Abgesehen davon, würde ich mich privat für meinen AG so unerreichbar wie möglich machen.
Ja, Ja das Los der neuen Medien.
Gruß wannsee

Hallo Maike,

Urlaub und Gleitzeitstunden sind eigentlich im Vorfeld schriftlich zu beantragen und zwar von beiden Seiten. Dein Chef kann also nicht einfach hingehen und Dir per SMS freigeben wie er es möchte. Du kannst Dir ja schließlich auch nicht einfach so einen Tag per SMS frei nehmen.

Gruß Bukatcho

Hallo,
was für eine Art Arbeitsvertrag haben Sie? Was ist genau zur Arbeitszeit geregelt? Ein Arbeitgeber kann natürlich nicht ad hoc Arbeitszeiten über Nacht bestimmen und somit in Ihren Freizeitbereich hineinregieren. Seine Weisungen müssen ausgewogen, nicht benachteiligend sein (nach billigem Ermessen,
§ 106 GewO). Sollten Sie einen sog. Kapazitätsorientierten Arbeitsvertrag haben, gibt es überdies gesetzlich geregelte Verfahrensweisen und auch zu beachtende Ankündigungsfristen. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, wenden Sie sich am Besten dorthin, ansonsten empfehle ich Ihnen eine Beratung bei einem Rechtsanwalt, der Ihren Arbeitsvertrag anschauen und sich von Ihnen im Einzelnen genau erklären lassen kann, wie Ihr Arbeitsverhältnis durchgeführt wird, um Ihnen präzise zu raten.

Viel Erfolg,

FKR

Im Arbeitsvertrag werden die Arbeitsbedingungen, wie das Entgelt, die zu leistende Arbeitszeit etc. geregelt.

Sofern die Lage der Arbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist legt der Arbeitgeber diese mittels Dienstplan fest.

Diese einseitige Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitstzeit durch den Arbeitgeber erfolgt aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 GewO. Der Arbeitgeber bewegt sich bei der Gestaltung des Dienstplans nicht im rechtsfreien Raum, er hat bei der Dienstplangestaltung die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Arbeitnehmervertretung zu beachten, zudem muss er sich an gesetzliche Vorschriften, Betriebsvereinbarungen oder anwendbare Tarifverträge halten.

Eine gesetzliche Vorschrift wie lange Dienstpläne aushängen müssen, gibt es meines Wissens nicht.

Auch wenn ein Dienstplan ein kurzfristiges Mittel der Personalplanung ist, sollte der Arbeitgeber die Interessen der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen und die Dienstpläne möglichst frühzeitig bekanntgeben. Arbeitsrechtschützer empfehlen eine 4 bis 6 Wochenfrist, aber das ist in der Praxis kaum umsetzbar. Kurzfristige Änderungen sollten sich in Grenzen halten, sind aber immer noch möglich, so dass das Aushängen eines vorläufigen Dienstplanes im Interesse der Betriebszufriedenheit und der Organisation von beiden Seiten angestrebt sein sollte

Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht und sie auf eine tranzparente und gerechte Einteilung achten.

Ich gehe mal davon aus, dass es bei euch keinen BR gibt. Aber dein Arbeitsvertrag wird deine Arbeitszeiten regeln.

Meiners Wissens nach, das Du im Normalfall spätestens 24 Std. vorher Bescheid wissen solltest. Darunter fallen natürlich keine Vertretungen im Krankheitsfall und ähnliches natürlich ausgenommen.

Minusstunden, die durch die Einteilung des AG entstehen mußt du nicht so hinnehmen. Gehe auf deinen AG zu und biete deine Arbeitskraft an. Kläre den Sachverhalt, damit du nicht irgendwann Lohnabzüge hast.
Ein AG der die Arbeitskraft seiner AN nicht „nutzt“ trotz vertraglicher Vereinbarungen darf es dem AN nicht in Abzug bringen. (dieses ist aber eine Aussage unter Vorbehalt)

Raten kann ich dir nur, dass du ein offenes Gespräch mit deinen AG führst. Frage warum die Situation so entstanden ist und versuche auch die andere Seite zu verstehen und eine Lösung anzustreben. Auch dein AG sollte versuchen deine Seite zu verstehen und an einer gütlichen Lösung interessiert sein.

LG

Sorry für die späte Antwort. Er kann schon… wenn Du es mitmachst. Soll heißen: du musst trotzdem kommen und deine Arbeitskraft anbieten. Nimmt er sie dann nicht an, spricht man von Annahmeverzug und er muss trotzdem zahlen und darf keinen Urlaub dafür abziehen. Du solltest nochmal mit ihm reden und eine Frist vereinbaren, mit der er dir Bescheid sagen muss. Außerdem ist ja die Frage, ob man in der Freizeit an das Handy geht, wenn da die Nummer vom Chef steht…
Alles Gute!

Hallo,
leider kann mein Mann Ihnen nicht antworten, er liegt z.Zt. im Krankenhaus.
Gruß
Ingrid Kühn