Hat Auftraggeber Anspruch auf Fahrtkosten-Belege?

Hallo!

Ich bin selbstständig und muss öfter auch meine Fahrtkosten in Rechnung stellen.

Frage: Können Auftraggeber meine Originalbelege (namentlich meine Fahrkarten) verlangen?

(In dem Fall würde ich die Fahrtkosten natürlich nicht auf die Rechnung schreiben.)

Meiner Ansicht nach ist meine ordentliche Rechnung (mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und als eigener Posten aufgeführten Fahrtkosten etc.) ebenso ein Originalbeleg. „Originaler“ ist der von der Bahn auch nicht. Ich biete auch immer an, die Fahrtkostenrechnung getrennt auszustellen (falls es andere Mittelgeber bezahlen o.ä.).

Wenn es nur um den Beweis der korrekten Höhe der Fahrtkosten ginge: Man kann einfach auf bahn.de überprüfen, ob mein Fahrpreis korrekt ist.
Und: Wenn ich nicht Bahn, sondern Auto fahren würde, könnte ich eine Kilometerpauschale ansetzen, für die es ja auch keinen „Originalbeleg“ gäbe.

Motivation:
Ich will meine Belege u.a. aus dem Grund selbst behalten, dass ich dann eine Rechnung per Email stellen kann und nicht erst irgendwelche abgestempelten Fahrkarten per Post rumschicken muss. Auch ist es eine Frage, ob die Fahrtkarten für mich als Umsatz zählen oder nicht (tun sie nicht, wenn ich die Originalbelege weitergebe). Ich kann Umsatz gebrauchen.

M.E. hat der Aiuftraggeber keinen Anspruch auf die Belege. Denn schließlich kann dieser ja frei wählen
und jemanden anderen beauftragen, wenn er nicht damit einverstanden ist. Allerdings sollte dann auch deutlich vorgeben sein, dass Fahrtkosen mit in Rechnung gestellt werden.
Wenn Fahrtkosten als Rechnungsposten in einer Rechnung
aufgeführt werden, müssen die selbstverständlich auch entsprechend verbucht werden. Allerdings kann die wohl nicht als Umsatz zählen, weil der Umsatz die Summe der
verkauften Leistungseinheiten einer Unternehmnung darstellen.

Im übrigen würde ich, um den Kunden zufrieden zu stellen, eine Kopie der Fahrscheine beilegen, wenn
dieser das möchte.

Meine Angaben müssen nicht richtig sein, da ich mich selbst
schon seit sehr langer Zeit mit dieser Tehmatik nicht mehr beschäftigt habe. Schließlich wird sich seither
in mancher Hinsicht einiges geändert haben, vermute ich.

Sorry, weiß ich leider auch nicht.
Liebe Grüße
W. Jürgens

Hallo

Ihre Kosten sollten Sie Auftraggebern wie auch dem Finanzamt gegenüber, das anlässlich von Betriebsprüfungen schon ins Detail geht, stets nachweisen können. Originalbelege behalten Sie, Photokopien oder pdf-Kopien reichen meist als Nachweis.

MfG

Ich wüßte nicht, wozu der Auftraggeber die Orginalbelege braucht. Sicher will er nur prüfen, ob und in welcher Höhe tatsächliche Fahrtkosten angefallen sind. Dafür reicht aber auch eine Kopie z. Bsp. des Fahrscheins. Wenn Sie die Fahrtkosten als Betriebsausgabe geltend machen wollen, brauchen Sie die Orginalbelege fürs Finanzamt.
Eine andere Frage ist, was Sie vertraglich mit dem Auftraggeber bezüglich Fahrtkosten ausgehandelt haben.

Auslagen für Fahrtkosten hast du bezahlt und kannst Sie auch dementsprechend weiterverrechnen.

Da du selbstständig bist musst du den Originalbeleg für deine Steuer behalten. Von diesem könntest du eine Kopie machen und deiner Rechnung beilegen. Ich höre hier heraus, dass dies eher eine Vertrauensfrage ist und der Kunde möchte einen Beweis, dass du diese Kosten auch tatsächlich ausgelegt hast!

Dori