Hallo Zusammen,
ich hoffe, es kann mir Jemand bei dieser Frage helfen. Es geht um folgende Situation:
Ich bin derzeit in der 20. Woche Schwanger.
Im Oktober war ich ca. 2 Wochen zu Hause, weil meine Tochter erkrankt war. In dieser Zeit habe ich keine Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber erhalten, sondern Kinderkrankengeld über die Krankenkasse bezogen. Da mein Lohn knapp über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, habe ich im Oktober doch schon ein ganzes Stück weniger Geld raus bekommen, als normalerweise.
Jetzt spricht meine Frauenärztin davon, mir ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen. Wir haben uns aber darauf geeinigt, dass Sie mich zunächst krankschreibt und wir erstmal schauen, ob es dadurch besser wird.
Ich habe mich jetzt allerdings gefragt, wieviel Geld ich denn bei einem Beschäftigungsverbot erhalten würde.
- Berechnet sich die Lohnfortzahlung aus den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft oder aus den letzten 3 Monaten vor dem Beschäftigungsverbot? Ich habe hier unterschiedliche Informationen im Internet gefunden.
- Wenn in diesen 3 Monaten Kinderkrankengeld bezogen wurde, wie wird das für die Berechnung der Lohnfortzahlung berücksichtigt? Hat das Einfluss oder wird es so berechnet, als hätte ich normal gearbeitet?
Ich mache mir hierüber natürlich Gedanken, weil das nicht nur Einfluss auf die Zeit während des Beschäftigungsverbotes hat, sondern natürlich in der Folge dann auch das Elterngeld beeinflussen könnte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich diesbezüglich jemand auskennt und mir entsprechend antworten kann.
Vielen Dank schon Voraus für die Mühe!