Hat Bezug von Kinderkrankengeld in den letzten 3 Monaten vor einem Beschäftigungsverbot Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlung?

Hallo Zusammen,

ich hoffe, es kann mir Jemand bei dieser Frage helfen. Es geht um folgende Situation:

Ich bin derzeit in der 20. Woche Schwanger.
Im Oktober war ich ca. 2 Wochen zu Hause, weil meine Tochter erkrankt war. In dieser Zeit habe ich keine Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber erhalten, sondern Kinderkrankengeld über die Krankenkasse bezogen. Da mein Lohn knapp über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, habe ich im Oktober doch schon ein ganzes Stück weniger Geld raus bekommen, als normalerweise.
Jetzt spricht meine Frauenärztin davon, mir ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen. Wir haben uns aber darauf geeinigt, dass Sie mich zunächst krankschreibt und wir erstmal schauen, ob es dadurch besser wird.
Ich habe mich jetzt allerdings gefragt, wieviel Geld ich denn bei einem Beschäftigungsverbot erhalten würde.

  1. Berechnet sich die Lohnfortzahlung aus den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft oder aus den letzten 3 Monaten vor dem Beschäftigungsverbot? Ich habe hier unterschiedliche Informationen im Internet gefunden.
  2. Wenn in diesen 3 Monaten Kinderkrankengeld bezogen wurde, wie wird das für die Berechnung der Lohnfortzahlung berücksichtigt? Hat das Einfluss oder wird es so berechnet, als hätte ich normal gearbeitet?

Ich mache mir hierüber natürlich Gedanken, weil das nicht nur Einfluss auf die Zeit während des Beschäftigungsverbotes hat, sondern natürlich in der Folge dann auch das Elterngeld beeinflussen könnte.

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich diesbezüglich jemand auskennt und mir entsprechend antworten kann.

Vielen Dank schon Voraus für die Mühe!

Hi!

Eigentlich steht im § 11 MuSchG, dass die drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft herangezogen werden.
Eigentlich“ deshalb, weil ich es aus der Praxis nicht anders kenne, als dass man die letzten drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot nimmt …

Gar nicht.
Aus Absatz 2, Satz 2 des bereits genannten § geht das wie folgt hervor:
Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht.

Wenn man die Wahl zwischen einem Beschäftigungsverbot und einer normalen Arbeitsunfähigkeit hat (eigentlich sollte man die Wahl nicht haben, da entweder die Gesundheit der Mutter und/oder des Kindes gefährdet ist oder halt nicht), sollte man immer das BV nehmen.
Auf der einen Seite hat man als Arbeitnehmer nicht das Problem, irgendwann in den Krankengeldbezug zu rutschen, auf der anderen Seite bekommt der Arbeitgeber die Kosten bei einem BV von der Kasse erstattet.

VG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für deine kompetente Antwort. Das hilft mir weiter. Ich sollte also keine Einbußen aufgrund dem Bezug von Kinderkrankengeld haben.

Zu deinem Hinweis, dass man eigentlich keine Wahl zwischen Beschäftigungsverbot und Krankmeldung haben sollte noch folgende Info: Eigentlich wollte mir meine Ärztin sofort ein BV ausstellen. Allerdings weiß ich aus der letzten Schwangerschaft, dass sich die Situation mit viel Ruhe auch wieder verbessern und stabilisieren kann und ich würde gerne noch ein Projekt in der Arbeit fertig stellen, bevor ich komplett ausfalle. Das ist auch im Sinne meines Chefs. Deshalb habe ich darum gebeten, dass Sie mich bis zu meinem Urlaub krank schreibt und wir dann nach meinem Urlaub entscheiden, ob ich noch ein paar Wochen arbeiten gehen kann. Es geht also hier nicht um eine dauerhafte krank Schreibung statt eines BV.

Ich wollte nur vorab wissen, wie das finanziell für mich aussieht, wenn ich dann doch nicht mehr arbeiten gehen kann.

Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort!

Grüße

Dani