Hat das Sozialamt Zugriff auf Rentennachzahlung

Die Rentenversicherung hat es versäumt, mich darauf aufmerksam zu machen, daß ich als Schwerbehinderter die Altersrente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erhalten kann, was sie auch selbst einräumt.
Sie zahlt aber nur die letzten 4 Jahre nach.
Vor ca. 1,5 Jahren wurde ich Sozialhilfe Empfänger. Nun steht dem Sozialamt die Nachzahlung für die Zeit als Sozialhilfe Empfänger zu.
Aber damit begnügt sich das Sozialamt nicht und wertet die Nachzahlung vor dieser Zeit als Einkommen, obwohl ich ein Vermögen von 2.600 Euro haben darf ( es war wesentlich weniger ) und ich die volle Summe erhalten hätte, wenn die Rentenversicherung nicht geschlampt hätte und mir das Geld rechtzeitig ausgezahlt worden wäre. Ich muß also für die Schlamperei der Rentenversicherung büßen? Der oder die es verschuldet hat wird nicht zur Verantwortung gezogen und der der eh nichts hat, wird bestraft?

Hallo da kenne ich mich nicht aus da ich ja auch Schwierigkeiten mit das Grundsicherung samt habe.

klaus kersten

Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe mehrere Leute angeschrieben und hoffe, daß einer oder eine was weiß.
Beste Grüße, Rainer H. Krause.

Hallo da kenne ich mich nicht aus da ich ja auch
Schwierigkeiten mit das Grundsicherung samt habe.

klaus kersten

Hallo,

ja, grds. hat das Sozialamt oder auch andere öffentl.-rechtl. Institutionen die Möglichkeit, mittels eines Verrechnungsverfahrens auf dem Wege des Amtshilfeersuchens, die Möglichkeit, sich zuviel erstattete Leistungen wiederzuholen.

Aber : In diesem stellt sich me. die Situation ein wenig anders dar. Da der Retenversicherungsträger es u. U. versäumt hat, die Rente rechtzeitig auszuzahlen, wäre hier auf dem Wege der Klage vor dem Sozialgerichten ( übrigens für Kläger erstmal kostenlos ) die Möglichkeit zu prüfen, den RV-Träger dafür in Regress zu nehmen. Vielleicht das mal mit einem Rechtsbeistand ( muss aber auf solche Verfahren spezialisiert sein - sonst verläuft die ganzer Angelegenheit unbefriedigend ) überprüfen.

Mit freundlichem Gruss
Sven Baars

Es ist leider richtig, dass die Rente für den bewilligten Zeitraum als Einkommen angesehen und angerechnet wird. Bestraft werden Sie hier nicht, denn das Sozialamt ist ja quasi in Vorkasse getreten.

MfG

Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.