Hallo Leute. Ich muss heute ( Freitag ) dringend meinen Alg 1 Antrag abgeben beim Amt, da ich paar Wochen zu meiner Mam nach Österreich in Urlaub gehe. Sie behauptet jedoch viele Ämter hätten gerade nach einem Feiertag und da heute noch ein Freitag darauf folgt - geschlossen. Stimmt dass ? Komme aus Stockach , bei Konstanz
finde es immer wieder faszinierend wie einfacher es ist hier was zu posten und abzuwarten, anstatt schnell mal das Telefon zur Hand zu nehmen und dort anzurufen ^^.
vor allem die Einstellung ist faszinierend: ich meld mich dann mal fix eben arbeitslos und geh dann ein paar Wochen in den Urlaub - möglicherweise mit dem Gedanken „denn dann fliesst ja schonmal die Kohle, derweil ich urlaube“.
Aber selbstverständlich tue ich damit dem aarmen hilflosen Ursprungsposter, der zwar nicht dieTelefonnummer vom Arbeitsamt in Stockach finden kann, aber wohl hier postet fürchterbar unrecht. Denn vielmehr will der ja gar nicht in den Urlaub zur Mama sondern vielmehr sich allerintensivst um das Finden einer neuen Stelle bemühen, und hat sich nur ganz fürchterbar dämlich, ähm unglücklich ausgedrückt und ich werde dann wieder wegen Veralberung gelöscht.
Wenn du heute noch deinen Antrag abgibst, dann wirst du nicht zu deiner Mam fahren, denn es kann ja sein, dass der Vermittler schon am Montag ein Jobangebot für dich hat, wo du dich vorstllen sollst…
Ok, jemand der sein RECHTMÄßIGES ZUSTEHENDES ALG1 beantragt, darf das Land danach nicht mehr verlassen? War selber noch nie arbeitslos, kann mir aber kaum vorstellen, dass das so stimmt! Bitte korrigiert mich falls verkehrt, aber es geht hier nicht um Hartz4, sondern um eine Versicherung, in die der AN vorher einbezahlt hatte!
Ja,eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit mit Einschränkungen. Wenn man nämlich schnell,gar sofort einen neuen Job nachgewiesen bekäme,entfällt diese Versicherungsleistung.
Zwar steht einem auch Urlaub zu,aber der muss vorher angemeldet/genehmigt werden und wird auch nur gestattet,wenn absehbar ist,es kann in der Urlaubszeit keine Vermittlung in neuen Job erfolgen. Urlaubsadresse muss bekannt sein,bzw. Nachricht von amtlichen Schreiben muss den Urlauber erreichen können.
Was wäre denn, wenn man sich nach der Reise arbeitslos meldet? Neulich meinte jemand, der sich nach etwa einem Jahr, aus krankenkassentechnischen Gründen, arbeitslos gemeldet hatte, dass er rückwirkend einen 4-stelligen Betrag überwiesen bekäme. Dieser Jemand war sehr überrascht.
Leistungen des AA erfolgen frühestens mit Antragstellung und seltenst rückwirkend; wenn der Antragsteller zudem im laufenden Jahr bereits über den Arbeitgeber seinen (Jahres)Urlaub hatte, hat er zudem keinen weiteren Urlaubsanspruch.
Denn vielmehr will der ja gar nicht in
den Urlaub zur Mama sondern vielmehr sich allerintensivst um
das Finden einer neuen Stelle bemühen, und hat sich nur ganz
fürchterbar dämlich, ähm unglücklich ausgedrückt und ich werde
dann wieder wegen Veralberung gelöscht.
Hallo Petzi,
„wieder wegen Veralberung gelöscht“, aargs, dann ist das nicht
mein Brett hier Naja, hab mich eh verlaufen.
Mal vom Unvermögen des UP abgesehen in seiner Stadt, von mir aus in der Nachbarstadt Konstanz am Freitag um 9 Uhr eppes telefonisch
herauszufinden ob sein zuständiges AA geöffnet ist und wie lange an dem Freitag…
…könnte es ja sein daß der UP nach dem Motto, „wenn schon arbeitslos
dann wenigstens in einem guten Beruf“ vorab erahnte daß vom AA
sowieso das nächste Jahr kein einziger Vermittlungsvorschlag kommen
wird.
Ergo wollte er gleich E 303 benützen um da wie du schriebst in
Austria sich allerintensivst um eine Arbeitsstelle bemühen.
An sich guter Plan. Er muß es nur seinem Sachbearbeiter verklickern.
Das ist E303: http://www.borken.de/fileadmin/civserv/5554012/forms…
Okay, im Plauderbrett hätte ich noch mehr geschrieben aber hier
halte ich mich strikt an 1129 und alle anderen Regeln