Hat der AG das Recht vom AN bei verloren

Muß ein Mitarbeiter für einen für sich ausgehändigten Firmenschlüssel bei Verlieren selber dafür aufkommen?

Hallo,

die Haftung der AN gegenüber dem AG hängt von so vielen Einzelfallumständen ab, daß hier der Gang zum Fachanwalt empfehlenswert ist, da dieser anhand der Originalunterlagen viel besser den Sachverhalt prüfen kann.

&Tschüß
Wolfgang