Ich bin Informatiker von Beruf und seit mehr als 13 Jahre in Nürnberg bei einem IT-Dienstleister tätig. Einsätze in anderen Städten waren auf maximal 2 Wochen beschränkt bis dato, das letzte Mal war das vor 7 Jahren, insgesamt in den 13 Jahren vielleicht 5 Wochen Einsatz ausserhalb von Nürnberg.
In meinem Arbeitsvertrag steht im §2 zum Arbeitsort: „Arbeitort ist Nürnberg sowie die entsprechenden Einsatzorte bei Kunden in der gesamten Bundesrepublik und im europäischen Ausland.“
Nun ist die Frage, ob diese Klausel nicht zu unklar formuliert ist, und somit unwirksam ist?
Denn es ist weder Grund noch Dauer einer Versetzung angeführt. Sie könnte nur drinstehen, um sich eine Änderungskündigung zu sparen, bzw. um mich los werden zu können im Falle des Falles, wenn ich nach Hamburg zu einem Kunden verkauft werden soll…Aktuell kocht das Thema hoch und man will mir sogar die Klausel im Vertrag gegen Abstriche im Gehalt „abkaufen“…, sollte ich in Zukunft nicht sofort bereits sein für einen Einsatz in gesamt Deutschland.