Ich habe mit meinem Freund und einigen weiteren Interessenten eine Wohnung besichtigt. Auf diesem Termin wurde vom Makler zugestanden, dass in einem Bad noch ein Waschbecken eingebaut wird und die Wohnung gemalert übergeben wird. Einige Tage später unterschrieben wir den Mietvertrag. Das war vor beinahe 2 Monaten. Als wir gestern die Schlüsselübergabe vereinbart hatten, waren weder Waschbecken eingebaut, noch die Wände gemalert - der Vermietervertreter wusste von alledem nichts. Außerdem hatte sich der Makler, wie zugesichert, auch nicht um die Eröffnung eines Kautionskontos gekümmert.
Frage: Muss dem Makler, der alle Zugeständnisse nicht gehalten hatte, trotzdem die Provision gezahlt werden? Bzw. kann man sie kürzen?
Ich habe mit meinem Freund und einigen weiteren Interessenten
eine Wohnung besichtigt. Auf diesem Termin wurde vom Makler
zugestanden, dass in einem Bad noch ein Waschbecken eingebaut
wird und die Wohnung gemalert übergeben wird. Einige Tage
später unterschrieben wir den Mietvertrag. Das war vor beinahe
2 Monaten. Als wir gestern die Schlüsselübergabe vereinbart
hatten, waren weder Waschbecken eingebaut, noch die Wände
gemalert - der Vermietervertreter wusste von alledem nichts.
Außerdem hatte sich der Makler, wie zugesichert, auch nicht um
die Eröffnung eines Kautionskontos gekümmert.
Frage: Muss dem Makler, der alle Zugeständnisse nicht gehalten
hatte, trotzdem die Provision gezahlt werden?
Ja, weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat.
Habt ihr die Zusagen des Maklers denn mit in den Mietvertrag aufgenommen?
oder die Zusagen anders schriflich festgehalten?
Wenn nein, dann könnt ihr euch nur an den Vermieter wenden und die Mindestausstattung einer Wohnung verlangen. Bis dahin könntet ihr u.U. eine Mietminderung in Anspruch nehmen.
Bzw. kann man
sie kürzen?
nein, denn die Vermittlung ist die Leistung des Maklers, nicht die Wohnungsausstattung.
Ich habe mit meinem Freund und einigen weiteren Interessenten
eine Wohnung besichtigt. Auf diesem Termin wurde vom Makler
zugestanden, dass in einem Bad noch ein Waschbecken eingebaut
wird und die Wohnung gemalert übergeben wird. Einige Tage
später unterschrieben wir den Mietvertrag. Das war vor beinahe
2 Monaten. Als wir gestern die Schlüsselübergabe vereinbart
hatten, waren weder Waschbecken eingebaut, noch die Wände
gemalert - der Vermietervertreter wusste von alledem nichts.
Außerdem hatte sich der Makler, wie zugesichert, auch nicht um
die Eröffnung eines Kautionskontos gekümmert.
Frage: Muss dem Makler, der alle Zugeständnisse nicht gehalten
hatte, trotzdem die Provision gezahlt werden? Bzw. kann man
sie kürzen?
Hallo Britta,
der Makler hat sich an seine Zusagen zu halten. Hier ist lediglich die Frage, ob ihr die Zusage beweisen könnt. Könnt ihr die Zusage beweisen, müsst ihr den Schaden durch die nicht gemalerte Wohnung gegen einen Teil der Kaution aufrechnen. Bei dem Waschbecken ergibt sich die Frage, ob ein weiteres Waschbecken erforderlich ist. Tatsache ist aber, wenn der Makler das Waschbecken zugesagt hat, ihr nur aus diesen Gründen ( Renovierte Wohnung und Waaschbecken) diese Wohnung genommen habt, ohne Renovierung und Waschbecken keinen Mietvertrag abgeschlossen hättet, hat der Makler seinen Vertrag nicht erfüllt bzw. er hat die Vermittlung sich durch arglistige Täuschung erschlichen. Dem Makler die Hälfte der Maklerprovision anbieten, den Rest wie oben dargestellt zur Aufrechnung erklären. Grund: arglistige Täuschung der zugesagten und nicht durchgeführten Massnahmen und Erschleichung einer Maklerprovision durch falsche Angaben und somit nach § 812 BGB ungerechtfertigte Bereicherung (hier liegt zwar auch ein Betrugsverdacht im Raum, der jedoch nicht erhoben werden sollte, da der Beweis wohl sehr schwierig wird)
Nun noch zur Kaution. Warum sollte der Makler das Kautionskonto eröffnen ? Habt Ihr Kautionszahlungen an den Makler geleistet und wo ist das Geld jetzt ?
Ein Mietminderungsanspruch gegen den Vermieter besteht nicht, wenn im Mietvertrag das Waschebecken und die renovierte Wohnung nicht als Vertragsbestandteil aufgenommen ist oder der Makler ohne Kenntnis des Vermieters Zusagen gemacht hat, die nicht im Interesse des Vermieters waren. Du kannst Dich daher wohl nur gegenüber dem Makler schadlos halten.