Hallo,
folgende Situation:
ein Freund von mir hat sich Anfang Januar per E-Mail bei einem Makler nach dem Preis eines Hauses erkundigt, da dieser nur auf Nachfrage zu erfahren war. Da ihm dieser aber sehr überzogen erschien, hat er die Sache nicht mehr weiter verfolgt. Als er vor Kurzem auf Immobilienscout24.de unterwegs war, hat er das Haus noch einmal gesehen. Zwischenzeitlich ist der Vertrag des Verkäufers mit dem Makler ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Natürlich würde er das Haus jetzt gerne provisionsfrei kaufen, um die Sache vielleicht doch finanzierbar zu machen. Inwiefern hat der Makler Anspruch auf Courtage von ihm und/oder des Verkäufers? Mein Freund hat weder etwas unterschrieben, noch wurde eine Hausbegehung durchgeführt.
Gibt es etwaige Fristen, die man als Käufer/Verkäufer da beachten sollte, um die Courtage ggbf. zu sparen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
der Rechtsanspruch des Maklers besteht, wenn dieser den Verkauf/Kauf vermittelt hat bzw. die Adresse des Objektes bekannt gegeben hat.
Der Makler ist nicht verpflichtet, bei einer Besichtigung anwesend zu sein und die Tatsache, dass der Vertrag mit dem Verkäufer abgelaufen ist, heisst nicht, dass der Makler keinen Anspruch hat, wenn der Kontakt noch bei bestehenden Vermittlungsvertrag entstanden ist.
Wenn die Adresse vom Makler dem Käufer mitgeteilt wurde, dürfte hier m.E. ein Anspruch des Maklers bestehen.
Schönen Tag noch.
Guten Morgen,
ist das Weitergeben der Adresse entscheidend für den Anspruch des Maklers? Wie bereits erwähnt, wurde damals nur der Preis des Haus erfragt, ohne jedoch näher ins Detail zu gehen. Weder Adresse noch Informationen zum Verkäufer wurden weitergereicht.
Grundsätzlich gehört zum Anspruch auf Courtage eines Maklers etwas mehr, als nur den Kaufpreis oder die Adresse zu nennen.
Als erstes ist zu prüfen, ob ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Interessenten vorliegt oder durch die Anfrage zustande gekommen ist.
Generell kommt ein Vertrag zwischen einem Makler und dem Interessenten erst zustande, wenn der Makler dem Interessenten mitgeteilt hat, dass er Makler ist und dass er für seine Dienste eine Provision verlangt.
Erst wenn dieses dem Interessenten bekannt gegeben wurde, ob mündlich, per Telefon oder schriftlich, und er danach weitere Leistungen des Maklers in Anspruch nimmt, ist ein Makler Vertrag zustande gekommen.
Nur durch die Zusendung eines Exposés kommt noch kein Vertrag zustande. Erst wenn ich danach, in Kenntnis der Forderung einer Provision, Leistungen des Maklers in Anspruch nehme.
Ausschlaggebend ist, dass der Makler das Haus vermittelt hat und dies kann er nur, wenn er die Adresse des Objektes bekannt gegeben hat.
Wenn, wie in diesem Fall, der Makler nur für die Preisforderung kontaktiert wurde, das Objekt und der Verkäufer allerdings vom Makler nicht genannt wurden, hat er m.A. keinen Anspruch, da die Voraussetzungen der Maklertätigkeit nicht gegeben sind.
Allerdings müsste der Käufer nachweisen, von wem er und wann er die Adresse des Verkäufers erfahren hat.
Schönen Tag noch.