Hat der Mieter im Erdgeschoss die Streupflicht?

Liebe Experten,
eine Freudin erzählte mir vor kurzem, dass immer der mieter, der in einem Wohnhaus in der ersten Etage wohnt auch automatisch die Räumpflicht im Winter hat. In meinem MIetvertrag habe ich bereits nachgesehen, habe aber keine genaueren Informationen dazu gefunden.
Kennt sich jemand mit diesen Bestimmungen aus und kann mir sagen, ob diese pflichten nun an mir hängen bneiben nur weil ich in der untersten Etage des Hauses wohne?

Ich danke Allen die Antworten und denen, die sich die Zeit genommen haben, meine Frage zu lesen!
Hermann

S.g.H.Wiebe, dazu kann ich leider nichts verbindliches sagen.
MfG
C. bauer

Die Antwort lautet: Definitiv NEIN!!!
Die Räumpflicht muß wirksam übertragen werden.
Wenn Du Dich bei Erstellung des Mietvertrages zum Beispiel dazu bereit erklärst und das schriftlich festgeshalten wird, dann hast Du die Verpflichtung.

Auch wenn Du die Hausordnung im Mietvertrag explizit anerkennst und in der Hausordnung steht, daß der Mieter z.B. aus dem Erdgeschoß die Räumpflicht übernimmt, dann bist Du auch verpflichtet.

Natürlich kann man auch darüber streiten, aber grundsätzlich ist das erstmal so.

Steht im Mietvertrag gar nichts, könntest Du davon ausgehen, daß sich die Hausverwaltung darum kümmert.

Fazit: Mietvertrag genau lesen und sich ggf. entspannt zurücklehnen.

P.S. Übrigens ist eine einseitige, nachträgliche Verpflichtung durch den Vermieter nicht ohne weiteres möglich !!!