Hat der Nachbar sich strafbar gemacht?

Liebe Expert(inn)en,

Hat der Nachbar sich strafbar gemacht?

Rückkehr eines Bürgers A aus dem dreiwöchigen Urlaub am SONNTAGnachmittag gegen 14:30 Uhr. Dann der Schock: Der Zaun des Wohnhauses ist stark beschädigt. Nach den Reifenspuren zu urteilen von einem größeren Nutzfahrzeug, vermutlich einem LKW.

Was tun? Anzeige gegen Unbekannt?

Am Montagmorgen überlegt A weiter. Im Ort werden im Auftrag der Ortsgemeinde Straßenbauarbeiten durchgeführt. Es herrscht ein reger Verkehr an Baufahrzeugen: Bagger, LKW … Der Verdacht liegt daher nahe, dass ein solches Fahrzeug gegen den Zaun gefahren sein könnte. Der Ortsbürgermeister überwacht diese Straßenbauarbeiten. Vielleicht ist einem der Fahrer ein Missgeschick passiert, und er hat den Bürgermeister informiert.

MONTAG, gegen 14:00 Uhr kommt der Ortsbürgermeister in seiner Eigenschaft als Ortspolizeibehörde und nimmt den Schaden in Augenschein. Er verspricht, bei den Arbeitern nachzufragen bzw. zu recherchieren

Eine halbe Stunde, nachdem der Bürgermeister vor Ort gewesen ist, erscheint, ganz plötzlich und aufgeregt, die Frau eines Nachbarn B und teilt dem geschädigten A mit, dass der Schaden durch den Transporter ihres Mannes die Beschädigung verursacht worden ist. Auf die Frage, warum sie denn keine Nachricht in dem BRIEFKASTEN hinter dem beschädigten Zaun hinterlassen hätte(n), antwortet sie dem A: „Sie waren ja im Urlaub“. Der A informiert sodann den Bürgermeister, dass er seine Ermittlungen einstellen kann.

Der Schaden ist vom Verursacher B auch NICHT bei der Polizei gemeldet worden. Es ist davon auszugehen, dass der B seine Haftpflichtversicherung ebenfalls NICHT informiert hat. Entsprechende Nachforschung ist jedoch (noch) nicht angestellt worden. Nach Zeugenaussagen stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Zaun bereits spätestens am SAMSTAGmorgen, vor der Rückkehr der Familie, beschädigt war.

Fragen: Hat der Nachbar B sich strafbar gemacht, indem er seiner Aufklärungspflicht nicht fristgemäß (innerhalb von 24 Stunden) nachgekommen ist? Schließlich sind auch Unschuldige in Verdacht geraten. Und: Ist es sinnvoll, noch nachträglich gegen ihn eine Strafanzeige zu erstatten? Wird eine solche erfolgreich sein? Es ist zu unterstellen, dass sich der A (oder dessen Frau) überhaupt nicht gemeldet hätte, wäre nicht die Anwesenheit des Bürgermeisters von der Frau des A durch das Fenster bemerkt worden.

Herzlichen Dank für alle hilfreichen und/oder sachkundigen Kommentare!

Kein Rechtsrat, sondern ein Lebensrat:
Da wo ich herkomme fragt man zum einen zunächst die Nachbarn ob die etwas gesehen haben. Dann klären sich oft alles auf ohne das man Hinz und Kunz in Bewegung setzen muss. Freilich hätte der Nachbar einen Zettel in den Briefkasten werfen können, aber die Nachbarin hat ja auch gewusst, dass Sie im Urlub sind. Die Sache sollte m.E. nicht weiter aufgebauscht werden. Der Nachbar soll den Schaden seiner Versicherung melden, der Zaum wird repariert und alle sind glücklich, ohne das nicht noch ein Nachbarschaftsstreit in Deutschland vom Zaun brechen muss (Wortspiel :wink:).

ml

Warum interessiert dich die strafrechtliche Konsequenz?

Aber als Tipp: was liegt denn am nächsten für dich? :wink: :wink:

Hallo,

es gibt so einen schönen Spruch von Hägar dem Wickinger: Freunde kommen und gehen, ein Feind bleibt einem ein Leben lang erhalten. Und wenn Du da jetzt den dicken Maxe machst, dann hast Du den Grundstein für eine wunderbare Dauerfeindschaft in nächster Nähe gelegt.

Gut, es gibt Menschen die das brauchen, und die vermutlich daran eingehen würden, wenn der Dauerstreit mit dem Nachbarn irgendwann mal aufhören würde, aber wenn man nicht gerade Lehrer oder Finanzbeamter ist, dann findet man solchen Streit um den Maschendrahtzaun eigentlich ein nicht so erstrebenswertes Hobby.

Klar, man hätte einen Zettel in den Briefkasten legen können, man hätte auch sofort nach Rückkehr klingeln können, … aber sei es drum. Der Schaden wird jetzt reguliert, und damit ist das Thema gegessen, und man kann sich auch die nächsten x-Jahre in die Augen schauen.

Im Übrigen hätte ich mit dem § 142 StGB hier gewisse Schwierigkeiten, weil der ein „Entfernen vom Unfallort“ erfordert, und da der Nachbar ja weiterhin nebenan wohnt und zur Verfügung steht. Da er vom längerfristigen Urlaub wusste, wird man es auch bzgl. der „Unverzüglichkeit“ nachträglicher Feststellung hier wohl nicht zu eng sehen können, wenn am ersten Tag nach Rückkehr die Feststellung ermöglicht wurde.

Gruß vom Wiz

Hallo,

es gibt so einen schönen Spruch von Hägar dem Wickinger:
Freunde kommen und gehen, ein Feind bleibt einem ein Leben
lang erhalten.

Ein weiser Mann.

Gut, es gibt Menschen die das brauchen, und die vermutlich
daran eingehen würden, wenn der Dauerstreit mit dem Nachbarn
irgendwann mal aufhören würde,

Mir ist genau das durch den Kopf gegangen als ich es las.
Hätte es so schön nicht verklausulieren wollen/können.
Rumburak

OT
Hi,

Gut, es gibt Menschen die das brauchen, und die vermutlich
daran eingehen würden, wenn der Dauerstreit mit dem Nachbarn
irgendwann mal aufhören würde, aber wenn man nicht gerade
Lehrer oder Finanzbeamter ist, dann findet man solchen Streit
um den Maschendrahtzaun eigentlich ein nicht so
erstrebenswertes Hobby.

anscheinend auch Sicherheitsberater, Experten für Anonyme Erpressung, Bedrohung, Beleidigung usw.
Studierter Psychologe, Sprachwissenschaftler und Kriminalist.
Beratender Sachverständiger für Sicherheitsbehörden und Regierungen.

TM