Hallo zusammen.
Person A ist vor genau einem Jahr vor Gericht gewesen wegen Schwarzfahrens.
Die Person hat in sein Führungszeugniss reingeschaut, dort sind keine Eintragungen . Selbst die Polizei konnte nichts in ihrem Computer Finden.
Bei dem ersten Gerichtstermin war er 18 , wurde aber nach dem Jugendstrafgesetz behandelt und er hat Sozialstunden bekommen Heute , diesmal wegen Roller , nicht wie damals Pkw soll er wieder Vor Gericht . Sieht der Richter dass was damals passiert ist , oder nicht ? Da es ja weder im Führungs Zeugnis steht , noch in der Datenbank bei der Polizei .
Danke
Bundeszentralregister
Hallo,
Die Person hat in sein Führungszeugniss reingeschaut, dort
sind keine Eintragungen . Selbst die Polizei konnte nichts in
ihrem Computer Finden.
Bei dem ersten Gerichtstermin war er 18 , wurde aber nach dem
Jugendstrafgesetz behandelt und er hat Sozialstunden bekommen
Heute , diesmal wegen Roller , nicht wie damals Pkw soll er
wieder Vor Gericht . Sieht der Richter dass was damals
passiert ist , oder nicht ? Da es ja weder im Führungs
Zeugnis steht , noch in der Datenbank bei der Polizei .
er kann, denn er hat Einblick in das Bundeszentralregister. Siehe
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/T…
insbesondere Punkt 13.
Gruß
S.J.
Hallo,
Sozialstunden dürften im Erziehungsregister eingetragen sein, sie tauchen nicht im Führungszeugnis auf. Der Richter bekommt aber Einsicht in das Erziehungsregister.
Gruss
Iru
Auch bei einem beschleunigten gerichtsverfahren?
Ja, wenn der Richter es will… und er will in der Regel