Hat der Vermieter Einsicht in meine Versicherung

Guten Tag

Ich habe in meinem Mietvertrag einen Punkt in dem Vereinbart ist, das ich als Mieter eine Privathaftpflicht und Hausratversicherung Abschliesse.

Das Mietverhältnis besteht seit 4 Jahren.

Nun ist unter der Badewanne eine Kupferleitung undicht und ein Wasserschaden im Haus entstanden, also kein von mir hervorgerufener Schaden (Privathaftpflicht) und auch kein Schaden von einem sich von mir zugelegten Gegenständen in der Wohnung (hausratversicherung)
Jetzt habe ich 2 Tage nach dem Schaden ein Brief im Briefkasten indem steht.
Das der Punkt der Versicherungen im Mietsvertrag steht und er noch keine Kopien der Policen habe.
Kommt mir mit dem Vorhandenen Schaden sehr Komisch vor.

Hat er als Vermieter ein Recht auf eine Kopie meiner Policen? Gibt es einen Paragraphen auf den ich mich evtl. beziehen kann?
Es bestehen Beide Versicherungen aber ich finde es sehr Misteriös das er jetzt damit ankommt.

Über Antworten wäre ich sehr Dankbar.

Danke im Vorraus

Hallo,

es ist nach meinem Verständniss ausreichend ihm Versicherung und Police-Nummern zu nennen. Kopien musst Du ihm nicht vorlegen. Sollte er bei Deiner Versicherung einen Schaden geltend machen wollen, wird die sich im Nachgang ohnehin an Dich wenden und eine Schilderung erfragen.

Und Deine Versicherung wird genau wissen, ob der Schaden Dich oder die Versicherung Deines Vermieters betrifft. Sie wird unberechtigte Ansprüche im Übrigen auch im Eigeninteresse abwehren.

viel Erfolg und Grüße!

Hallo Marc87,

Ihre Versicherungen decken Fälle ab, wie Sie richtig erkannt haben, die SIE entweder verursacht haben oder die Sie eventuell am HAUSRAT DES VERMIETERS (z.B. Schrank-Einbauten) verursacht haben. Beides trifft nach Ihrer Schilderung nicht zu, denn ich gehe mal davon aus, dass die Badewanne nicht von Ihnen eingebaut wurde sondern vom Vermieter.
Den Wasserschaden muss wohl der Vermieter tragen.Er wird ihn auch nicht auf Sie abwälzen können, wenn Sie ihm Ihre Policen zeigen würden.Sagen Sie ihm, dass Ihre Versicherungen nur Schäden tragen, die SIE zu verantworten hätten. Schauen Sie aber nochmal GENAU in Ihren Mietvertrag, was dort GENAU bezüglich der Versicherungen verlangt wird und vergleichen Sie dies mit ihren Versicherungen.Melden Sie sich gegebenenfalls nochmal, wenn es Unklarheiten gibt.

Alles Gute wünscht Heihei

Vielen Dank erstmal für die Raschen Antworten.
Im Mietvertrag steht:

-Der Mieter verpflichtet sich, für die angemietete Wohnung eine Hausratversicherung, zu seinen Lasten abzuschliessen und desweiteren ist er im Besitz einer Privaten Haftpflichtversicherung.

Meiner Meinung nach hat er kein Recht auf Einsicht in meine Unterlagen.

Hallo,

der Vermieter hat selbstverständlich kein Recht auf Kopien über die Versicherungen, er kann nicht einmal wirksam verlangen, dass du sie abschließt!

Sieh mal hier: http://www.mieterbund.de/3144.html
Die Klausel im Mietvertrag ist demzufolge unwirksam.

Besser ist natürlich, man hat diese Versicherungen, schon um selbst auf der sicheren Seite zu sein - kann ja schnell mal was passieren, was dann richtig teuer werden kann. Aber das ist allein deine Sache. :wink:

LG BadGirl

Hallo,
grundsätzlich musst du alles, was im Vertrag verinabrt wird, erfüllen und natürlich auch nachweisen. Inwie weit das allerdings rechtlich stand hälzt, kann ich dir nicht sagen, da ich kein Anwalt bin, aber das kostet in aller regel auch nichts, da so etwas im Rahmen einer erstberatung beim anwalt läuft.frag da nach, dann hast du eine kompetente auskunft
gruss daylighter

HAllo Marc,

nein, er hat kein Recht auf Einsicht, könnte aber schriftlich von Ihnen eine Bestätigung verlangen, dass Sie diese Versicherungen abgeschlossen haben.
Das können Sie ja kurz bestätigen.

Wenig Stress wünscht Heihei

Da ist mir schonmal sehr mit geholfen.
Vielen Dank.

Dann noch eine Frage.
Ich wohne nicht mehr in der Wohnung. Habe mich von meiner Lebensgefährtin getrennt. Sie wohnt mit unserer Tochter noch in der Wohnung.
Mietvertrag ist auf beide Seiten ausgestellt und unterschrieben.
Der Vermieter nimmt meine einzelne Kündigung nicht an und ich bekomme Sie nicht dazu mit mir zusammen zu kündigen. Er macht mich zu 50 % für alles mit haftbar. Schickt mir die Rechnungen an meine neue Adresse und ruft mich immer an wenn etwas ist wie z.b. Gartenreinigung! Ich hafte für alles was sie nicht tut, oder bezahlt.
Was habe ich für Möglichkeiten?

meines Wissen nach muss der vermieter die ündigung anehmen,w enn einer der PArteien kündigt und dann, wie in deinem fall, wenn deine ex drin bleibt, dann muss sie einen neuen Vertrag bekommen. Aber auch das würd ich nochmals mit dem anwalt abstimmen, auch das sollte nichts kosten.
Gruss daylighter

Guten Tag,
Sie hätten diesen Passus überhaupt nicht akzeptieren müssen. Beide Versicherungen sind Privatvergnügen und gehen den Vermieter nichts an.
Gruß
Melodie1

Bei dem geschilderte Schadensbild handelt es sich um einen Schaden am Gebäude, der über die Gebäudeversicherung des Eigentümers - Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden - abgedeckt ist.

Soweit Sie sich im Mietvertrag zum Abschluß von Versicherugnen verpflichtet haben, die Schäden innerhalb der Wohnung abdecken, z.B. aus beim Bersten eines Aquariums, unichter Spülmaschine oder defekter Waschmaschine etc. und daraus resultierende
Folgeschäden, so sind Sie auch verpflichtet, diese Versicherung tatsächlich zu unterhalten. Kommt es zu einem Schaden und Sie haben kene solche Versicherung abgeschlossen, haften Sie nicht nur persönlich gegenüber dem Vermieter, sondern laufen auch Gefahr, dass wegen eines solchen Vertragsverstoßes das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird. Leisten Sie daher der Aufforderung des Vermieters Folge, indem Sie Ihrer mietvertraglichen Verpflichtung nachkommen. Eine Verpflichtung zur Offenlegung der besteehnden Versicherung indessen besteht unmittelbar nicht. Machen Sie aber falsche Angaben gegenüber dem Vermieter und dies stellt sich später heraus, wäre dies ein Verstoß gegen den Mietvertrag mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen! - Solche Versicherungen sind recht preiswert! Erkundigen Sie sich im Internet.

Diesen Schaden muss der Vermieter seiner eigenen Versicherung mittteilen.

Bassauer

Beide Versicherungen sind Privatsache und gehen den Vermieter nichts an. Diesen Schaden muß ER regeln, NICHT Sie.
Wenn mal ein Schaden entsteht den sie verursacht haben müssen SIE dafür aufkommen, egal ob Sie eine Versicherung haben oder nicht.
Also nicht unterkriegen lassen!!!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

hallo,

mal ganz abgesehen vom schaden, den du ja schlecht selbst verursachen kannt, da die leitungen ja innerhalb der wände verlaufen und du hierauf keinen zugriff hast, sagt das internet folgendes dazu:

Mietvertrag darf nicht vorschreiben, welche Versicherung der Mieter haben muss

Vermieter mögen viele Rechte haben. Eines aber dürfen sie ihren Mietern nicht vorschreiben: Welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen, damit man die Wohnung bzw. das Haus auch bekommt. Das hindert einige Hausbesitzer allerdings nicht daran, es dennoch mit Klauseln im Mietvertrag zu versuchen, in denen die Hausrat- und eine Haftpflichtversicherungen verlangt werden.

„Unwirksam“, lautet der knappe Kommentar des Deutschen Mieterbundes (DMB) zu derlei Formulierungen. Sie hätten nichts in einem Mietvertrag verloren, zumal der Mieter nicht abschätzen könne, welche zusätzlichen Kosten zur Miete aufgrund der Versicherungen auf ihn zukommen. Halten müsse sich an solche Klauseln kein Mieter. Allerdings sagt der Mieterbund auch, dass eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich in jedem Haushalt vorhanden sein sollte.

Hinter der Forderung der Vermieter vermuten die Experten die Angst, im Schadensfall die Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Beispielsweise dann, wenn zum Mietumfang gehörende Möbel beschädigt werden. Dieses Szenario wäre noch harmlos. Schlimmer wäre es, wenn durch einen Wasserschaden auch andere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen würden. Das alles wären Fälle für die Haftpflichtversicherung. Sie wird auch vom Mieterbund als existenziell wichtig bewertet. Bei der Hausratversicherung hingegen müsse jeder selbst wissen, ob er sein Hab und Gut schützen möchte.

viele grüße,
mannheim13

Lieber Marc

Wenn im Mietvertrag steht, dass eine Hausratversicherung oder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, dann ist das eine Pflicht. Bei deinem Schaden handelt es sich aber allem Anschein nach um einen Wasserschaden an einer Leitung, die zum Haus gehört. Dafür haftet meiner Meinung nach die Wasserversicherung des Hauses. Frag doch sicherheitshalber bei deiner Versicherung nach, ob sie solche Schäden übernehmen, oder nicht. Ich nehme jetzt mal an, die werden dir mitteilen, dass hierfür die Wasserversicherung des Hauses bezahlen müsste.

mfg
Susanne

Guten Tag

Wenn Sie vereinbaren, die Versicherungen abzuschliessen, dann sind Sie verpflichtet, diese abzuschliessen, und dem Vermieter auch einen entsprechenden Nachweis zu liefern.

Ein Einsichtsrecht in die Police umfass dies m.E. noch nicht. Der Vermieter hat allenfalls schon ein berechtigtes Interesse daran, die Versicherungsdeckung zu kennen u.Ä. Dies können Sie ihm jedoch auf Anfrage mitteilen, ohne ihm direkt die Police zuzustellen.

Freundliche Grüsse