Guten Tag,ich habe meine 3 Monatige kündigungsfrist eingehalten allerdings hat mein Hund schaden in der Wohnung angerichtet der bereits bei der Versicherung angegeben wurde. 01.12.2009 ist die Kündigungsfrist vorbei und nun sagt der Vermieter das er uns solange die Schäden nicht behoben wurden er uns nicht aus dem Vertrag lässt ist das rechtens?
Sehr geehrter WaschiManu,
wenn Ihre Kündigungsfrist abgelaufen ist, dürfen Sie ausziehen. Wenn Sie allerdings für einen Schaden verantwortlich sind und dieser noch nicht bezahlt ist und der Vermieter deshalb nicht weiter vermieten kann, müssen Sie möglicherweise für diesen Schaden aufkommen. Der Vermieter muss aber auch seiner eigenen Schadensminderungspflicht nachkommen und das in seiner Macht stehende tun, um die Wohnung schnell wieder vermietbar zu machen. Ich rate Ihnen, dafür zu sorgen, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird, den Rest kann man dann gerichtlich klären. Machen Sie von den Schäden und jedem Brief und jeder Rechnung Kopien
Mit freundlichem Gruß
Diskriminierung
genau das ist das problem ich habe den Schaden bei der Versicherung am 01.09.09 gemeldet am 07.09 ist der Fall weiter zur Schadensabtilung gegangen. Die Schadensabteilung hat dem Vermieter am 13.09 einen Brief geschickt wo der Vermieter einige Daten angeben sollte der Vermieter hat am 16.11. geantwortet. Und da kommt er wohl seine Schadensminderungspflicht nicht nach?! Wir haben die Schlüssel jetzt per Einschreiben zu ihm geschickt und haben uns einen Rechtsanwalt genommen weil wir nicht mehr weiter wussten. Vielen Dank für ihre Antwort.
Sehr geehrter WaschiManu,
wenn Ihre Kündigungsfrist abgelaufen ist, dürfen Sie
ausziehen. Wenn Sie allerdings für einen Schaden
verantwortlich sind und dieser noch nicht bezahlt ist und der
Vermieter deshalb nicht weiter vermieten kann, müssen Sie
möglicherweise für diesen Schaden aufkommen. Der Vermieter
muss aber auch seiner eigenen Schadensminderungspflicht
nachkommen und das in seiner Macht stehende tun, um die
Wohnung schnell wieder vermietbar zu machen. Ich rate Ihnen,
dafür zu sorgen, dass der Schaden schnellstmöglich behoben
wird, den Rest kann man dann gerichtlich klären. Machen Sie
von den Schäden und jedem Brief und jeder Rechnung KopienMit freundlichem Gruß
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