Hat der Vermieter Mitteilungspflicht ,wenn sich Mietschulden auftürmen?

Huhu,

bin vor 7 Jahren von meiner Exfrau ausgezogen ,weil der Rechtsanwalt geschlafen hat, kam es nicht zu einem änderungsvertrag. Jetzt 7 Jahre später kommt eine Rechnung vom Vermieter über 4000 € fast ein Jahr Mietschulden. Im zuge der Scheidung hat sie mich Schadfrei zu halten. Geht aber selber in die Privatinsolvenz. Die haben mich als Retner voll in eine Schuldenfalle getrieben und kann mich nicht wehren. Wenn ich wenigsten gewusst hätte das sich da schulden auftürmen hätte ich was tun können aber so.

Danke schon mal im voraus

LG Andy

Nein, hat er nicht. Allerdings sollte man prüfen ob für die Forderung schon Verjährung eingetreten ist.
MfG ramses90

Tatsächlich haftet man als mitvertragsschliessende Partei gesamtschuldnerisch, d. h. auch allein und in voller Höhe für Mietvertragsverbindlichkeiten aus Vertrag über eine gemeinsame Ehewohnung. Da darf sich der Gläubiger aussuchen, an welchen der Mieter er sich mit seinen Forderungen wendet.

Eine Mitteilungspflicht über Mietrückstände ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Vielmehr konnte er es zunächst bei der verbliebenden Partei versuchen.

G imager

Hallo,

nach meiner Kenntnis ist das, was Imager schreibt, richtog: als mitvertragsschliessende Partei haftet man gesamtschuldnerisch und der Gläubiger darf sich aussuchen, an welchen der Mieter er sich mit seinen Forderungen wendet. Da Deine Frau insolvent ist, kann er sich an Dich wenden. Allerdings dürften 7 Jahre alte Forderungen verjährt sein, wenn der Vermieter bisher nicht gegen Dich vorgegangen ist. Du kannst also nur für noch nicht verjährte Forderungen belangt werden. Soweit ich weiss, müssten das die Mieten seit Januar 2012 bis heute sein. Die sind dann noch nicht verjährt.

Ich hatte einen ganz ähnlichen Rechtsstreit und bin sofort zum Anwalt, weil ich auch rechtschutzversichert bin. Die Versicherung hat mir die Kanzlei Constanze Becker (http://www.kanzleibecker.com) in München empfohlen, die sehr gute Arbeit geleistet haben. Kann ich nur weiterempfehlen, falls es sich um eine Immobilie im Raum München handelt.

Jedenfalls wünsche ich viel Glück!

Besten Gruss
Frank