Wir sind am 01.11.2010 in unser Haus eingezogen. Vom Vormieter waren noch einige Sachen sowie Holz vorhanden. Hat er Anspruch, dass wir jetzt nach 2 Monaten die Sachen bezahlen müssen? Er hat uns jetzt angezeigt wegen Unterschlagung von Holz. Heute haben wir eine Rechnung vom Schornsteinfeger erhalten. Er war am 23.11.2010 hier. Die Rechnung ist vom 22.12.2010. Darin sind alle Beträge enthalten, die auch die Vormieter nicht bezahlt haben.
Sofern der Vermieter Ihnen das Haus mit den darin befindlichen Sachen nebst Festbrennstoffen übergeben hat, sollten Sie dies dem Vermieter zur Klärung mitteilen. Waren die Sachen als Eigentum des Vormieters bekannt, so durften Sie die weder nutzten noch verheizen. Der Vormieter muß aber beweisen ob und vor allem was überhaupt bei seinem Auszug dort noch an Eigntum, dass ihm zu eigen war, vorhanden gewesen ist. Bis dahin können Sie sich in jedem falle darauf berufen, dass der Vermieter ihnen das Haus nebst den darin befindlichen Gegenständen und noch vorhandenem Heizmaterial vermietet hat und sich insoweit auch auf gutgläubigen Erwerb wie Nutzung berufen.